Herne/Bochum. In Herne soll ein Arzt Hausbesuche bei todkranken Patienten zu Unrecht abgerechnet haben. Wie sich der Mediziner rechtfertigt.

  • Ein Herner Palliativmediziner soll Leistungen im großen Stil zu Unrecht abgerechnet haben.
  • Beim Prozessauftakt vor dem Landgericht wies der Beschuldigte alle Vorwürfe zurück.
  • Für den Prozess sind sieben Verhandlungstage bis zum 25. September anberaumt.

Ein Arzt aus Herne muss sich seit Freitag, 25. August, vor dem Bochumer Landgericht verantworten. Dabei geht es um mutmaßlichen Abrechnungsbetrug in Zusammenhang mit der häuslichen Betreuung sterbenskranker Patientinnen und Patienten in Pflegeheimen. Zum Prozessauftakt wies der Palliativmediziner die Vorwürfe zurück.

Staatsanwalt Jörg Maleck wirft dem Herner Arzt insgesamt 30 Fälle des gewerbsmäßigen Betrugs zwischen April 2015 und April 2020 vor. Die Anklage beziffert den Schaden durch zu Unrecht abgerechnete Leistungen auf rund 112.000 Euro. Im fraglichen Zeitraum war der Mann laut Anklage als „sogenannter qualifizierter Palliativarzt (QPA) für den palliativ-medizinischen Konsiliardienst Herne/Castrop-Rauxel (PKD) tätig“. Als solcher, so der konkrete Vorwurf, „rechnete er Vollversorgungen und palliativmedizinische Hausbesuche bei den Patientinnen und Patienten gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) ab, denen tatsächlich keine Leistungen zugrunde lagen“. In 13 von 30 angeklagten Fälle soll er mittelbar „durch einen anderen“ betrügerisch tätig geworden sein. Gemeint sind damit die Fälle der Anklage, in denen der Arzt nicht direkt mit der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet hat, sondern die finanzielle Abrechnung primär über den palliativ-medizinischen Konsiliardienst (PKD) erfolgte.

Herne: Pro Tag zehn bis 15 Hausbesuche

Ort der Verhandlung: das Landgericht im Justizzentrum Bochum.
Ort der Verhandlung: das Landgericht im Justizzentrum Bochum. © FUNKE Foto Services | Olaf Ziegler

Eine Vollversorgung eines unheilbar kranken Menschen umfasst laut Anklage im Schnitt 90 Minuten, erfordert „direkten Patientenkontakt“ und bindet üblicherweise auch eine zusätzliche Pflegekraft mit ein. „Der Angeklagte führte die Vollversorgungen allerdings neben seiner Tätigkeit als Hausarzt in seiner Praxis in Herne allein ohne Pflegekraft durch“, heißt es in der Anklage. Die Staatsanwaltschaft bezweifelt somit, dass die Fülle der von ihm abgerechneten, zeitaufwendigen Vollversorgungen von Palliativpatientinnen und -patienten in Pflegeheimen sich zeitgleich mit seinem Hausarztpraxisbetrieb in Einklang bringen lassen haben. Mit Blick auf die streitigen Hausbesuche stützt sich die Staatsanwaltschaft unter anderem auf widersprüchliche Aktendokumentationen in den betroffenen Pflegeheimen.

Der Arzt verwies mit Blick auf die Anklagevorwürfe auf wichtige Besonderheiten in seinem Arbeitsalltag als Hausarzt in Herne: „Ein Schwerpunkt meiner Arbeit war die palliativ-medizinische Versorgung. Da war ich lokal anfangs der Einzige. Ich habe pro Tag zehn bis 15 Hausbesuche gemacht.“ Dass er so viel Zeit dafür habe aufwenden können, habe seine abweichend von anderen Hausärzten gelagerte – deutlich jüngere und gesündere – Patientenstruktur ermöglicht. Der Angeklagte: „Anders als üblich waren 80 Prozent meiner Patienten im Alter von unter 60. Da blieb mehr Zeit, um mich um die palliative Versorgung zu kümmern.“

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Die Richter der 10. Strafkammer werden nun in den nächsten Wochen zahlreiche Zeugen vernehmen. Auf der Liste stehen mehrere Leiter von Herner Pflegeheimen. Der Verteidiger des Arztes kritisierte die Dokumentationen in den Heimen als „vollständig unzureichend“. Der Angeklagte habe nach seiner eigenen Wahrnehmung jedenfalls abgerechnete Leistungen auch stets erbracht. Allenfalls im Einzelfall könne es mal zu einem „Fehler bei einer Notiz“ gekommen sein.

Für den Prozess sind noch sieben Verhandlungstage bis zum 25. September anberaumt.