Herne. Im Rechtsstreit zwischen Stadt und BUND um einen Hausbau in Herne-Süd ist das Oberverwaltungsgericht am Zug. Was ein Ortstermin ergeben hat.
Das Ringen um den Bau eines Mehrfamilienhauses an der Bergstraße 63c in Herne-Süd geht auf die Zielgerade. Nach dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ist nun das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) am Zug: Am Mittwochvormittag fand im Rahmen eines Eilverfahrens ein nicht öffentlicher Erörterungstermin des OVG mit Vertretern von Stadt, BUND und Investor statt. Die Entscheidung wird voraussichtlich im Herbst fallen.
„Wir haben unseren Eilantrag auf einen vorläufigen Baustopp zurückgezogen“, sagte Ingrid Reckmeier (BUND Herne) nach dem Ortstermin zur WAZ. Ihnen sei vom Investor zugesichert worden, dass die bereits im Mai stillgelegte Baustelle bis zum OVG-Urteil in der Hauptsache ruhen wird. Die OVG-Richterin – vor Ort war eine Vertreterin des zuständigen Senats – habe am Mittwoch signalisiert, dass das Hauptverfahren im Herbst stattfinden werde, so Reckmeier.
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Aus Sicht des Umweltverbandes BUND ist der Bau des Mehrfamilienhauses unzulässig, weil es sich bei dem Privatgrundstück um einen Teil des Landschaftsschutzgebietes handelt. Die Stadtverwaltung, die diese Auffassung jahrzehntelang geteilt hatte, sprach dagegen nach einer Neubewertung plötzlich von einer Baulücke und genehmigte den Bauantrag des (neuen) Grundstückseigentümers, einer dem Architektenbüro Tor 5 nahe stehenden Investorengemeinschaft. 2022 hatte der BUND gegen diese Baugenehmigung geklagt.
Das Verwaltungsgericht gab daraufhin dem Eilantrag des BUND auf Baustopp statt, das OVG kassierte das Urteil später, ohne den Vorgang im Detail zu prüfen. Im Hauptverfahren am Verwaltungsgericht gab es Ende April eine regelrechte „Klatsche“ (BUND) für die Stadt: Die Baugenehmigung war unzulässig, so das Urteil. Die Stadt legte Berufung ein, der BUND stellte einen Eilantrag. Ergebnis: siehe oben.
Die Stadt wollte sich am Mittwoch auf WAZ-Anfrage unter Verweis auf das laufende Verfahren nicht äußern.