Herne. Die Staatsanwaltschaft hat Räume der Stadt Herne unter anderem im Rathaus und im Technischen Rathaus durchsucht. Worum es bei der Aktion geht.
Die Staatsanwaltschaft hat am Donnerstag mit einem Großaufgebot Räume der Stadt Herne durchsucht. Außerdem wurden Wohnungen und Firmenräume in Bochum und anderen Orten durchsucht. Entsprechende Informationen der WAZ bestätigte am Abend die Staatsanwaltschaft Bochum. Hintergrund der Durchsuchungen ist nach Informationen der WAZ der Bau eines Wohnhauses auf einem Grundstück an der Bergstraße in Herne-Süd, das bislang in einem Landschaftsschutzgebiet lag.
Die Staatsanwaltschaft führe ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Bestechlichkeit beziehungsweise Bestechung gegen einen Mitarbeiter der Stadt Herne sowie einen Externen durch, so eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. „Der beschuldigte Mitarbeiter der Stadt Herne soll für ein Unternehmen des externen Beschuldigten einen rechtswidrigen Verwaltungsakt erwirkt und dafür einen Vorteil erhalten haben“, sagte sie. Weitere Details könnten derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen nicht mitgeteilt werden.
Stadtsprecher Christoph Hüsken bestätigte am Abend, dass „in städtischen Dienstgebäuden ermittlungsbehördliche Durchsuchungen durchgeführt worden sind“. Die Stadtverwaltung kooperiere „in vollem Umfang“ mit den Ermittlungsbehörden, sagte er der WAZ. Weitere Details wollte er nicht nennen: „Aufgrund des laufenden Verfahrens sind zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Auskünfte möglich“.
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Nach Informationen der WAZ durchsuchten die Ermittler mit einem größeren Aufgebot Räume unter anderem im Rathaus, im Technischen Rathaus und bei Stadtgrün. Auf den Plan rief sie der geplante Bau eines Mehrfamilienhauses auf einem Grundstück an der Bergstraße. Das private Areal liegt direkt neben der Robert-Brauner-Schule und gehörte seit Jahrzehnten zum Landschaftsschutzgebiet. Im April 2022 wurde die Fläche plötzlich gerodet, über ein Dutzend Bäume wurde gefällt. Anwohnerinnen und Anwohner gingen auf die Barrikaden. Wie dann herauskam, hatte die Stadtverwaltung einem Investor eine Baugenehmigung erteilt – mit der Begründung, dass das Grundstück eine klassische Baulücke sei. Deshalb hatte sie das Privatgelände aus dem Landschaftsschutz herausgenommen.
Der Investor hatte das Grundstück von einer Bürgerin gekauft, die früher über viele Jahre dort nicht bauen durfte – mit dem Verweis der Stadt darauf, dass das Gelände in einem Schutzgebiet liege. Dagegen klagte der Umweltverband BUND. Nach einem zwischenzeitlichen Baustopp steht ein abschließendes Gerichtsurteil noch aus: Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) hatte den im Juni in erster Instanz vom Verwaltungsgericht beschlossenen Baustopp wieder kassiert. Es tendiert in seinem Beschluss zur Haltung der Stadtverwaltung, dass eine Bebauung zulässig ist. Der Investor hat damit grünes Licht für den Weiterbau. Er kündigte daraufhin gegenüber der WAZ an, dass er weiterbauen wolle. Eine endgültige Entscheidung über die Klage des BUND gegen das umstrittene Vorhaben steht noch aus.