Herne. Im Streit um eine Baugenehmigung für ein Haus in einem Schutzgebiet in Herne gibt die Stadt zu, dass sie falsch informiert hat. Die Hintergründe.
- CDU und Grüne zweifeln an der Begründung der Stadt für Baugenehmigung im Schutzgebiet.
- Verwaltung hat Öffentlichkeit falsch informiert: KVR hat das Gelände nie besessen.
- Parteien verlangen Auskunft über falsche Information.
Der Streit um die Baugenehmigung für ein Wohnhaus im Landschaftsschutzgebiet in Herne-Süd geht in eine neue Runde. CDU und Grüne zweifeln jetzt auch an der Begründung der Stadt für die Baugenehmigung. Diese sei erheblich ins Wanken geraten, so die Parteien. Sie reagieren entsetzt. Hintergrund ist eine Antwort des Regionalverbands Ruhr (RVR).
Kurzer Rückblick: Auf einem Privatgrundstück an der Bergstraße neben der Robert-Brauner-Schule, bislang im Landschaftsschutzgebiet, will ein Investor ein Mehrfamilienhaus bauen. Die Stadt gab dafür zuletzt grünes Licht. Begründung: Das Areal sei eine klassische Baulücke, der damaligen Grundstücksbesitzerin sei es vor Jahrzehnten als Bauland vom damaligen Kommunalverband Ruhrgebiet (KVR) verkauft worden. Die Frau aber habe nie bauen dürfen, weil der KVR das Gelände nach dem Verkauf als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen habe. Das sei ein Unrecht gewesen. Die Stadt nahm das Grundstück deshalb zuletzt aus dem Landschaftsschutz heraus und erteilte dem Investor, der das Gelände von den Erben der inzwischen verstorbenen Grundstücksbesitzerin gekauft hat, eine Baugenehmigung. Damit, so fasste es Stadtbaurat Karlheinz Friedrichs zusammen, mache die Stadt ein Unrecht gut.
Herne: CDU und Grüne sind fassungslos
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CDU und Grüne zeigen sich nun fassungslos. In einer Antwort des Regionalverbands Ruhr auf eine Anfrage der Grünen im RVR heißt es nämlich, dass der RVR nie Eigentümer des Geländes gewesen sei. Außerdem sei es der Rat der Stadt Herne gewesen, der den Landschaftsplan 1988 beschlossen habe. Die Antwort sei „ein Hammer“, sagt Hernes Ratsfrau Sabine von der Beck zur WAZ. CDU-Ratsfrau Barbara Merten, die das Bauvorhaben überhaupt erst öffentlich gemacht hatte, spricht gegenüber der WAZ von einem „Schlag ins Gesicht“.
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Der Baudezernent sei verpflichtet, sich die an Fakten zu halten, sagt von der Beck. Das sei in diesem Fall offensichtlich nicht der Fall gewesen. Ähnlich äußert sich Merten. Es sei sehr bedenklich, dem KVR beziehungsweise dem Nachfolger RVR die Schuld für ein vermeintliches Unrecht in die Schuhe zu schieben. Fakt sei offensichtlich, dass die damalige Grundstücksbesitzerin die Fläche privat gekauft habe – und dass es nie Bauland gewesen sei. Sowohl von der Beck als auch Merten sehen sich durch die neuen Fakten darin bestätigt, dass die Verwaltung die Baugenehmigung nie hätte erteilen dürfen. Sie fordern nun Aufklärung darüber, warum die Stadt die Baugenehmigung damit begründet habe, dass der KVR der damaligen Grundstücksbesitzerin das Areal verkauft habe – und dazu noch als Bauland.
Stadt Herne gibt Fehler zu
Die Stadt Herne bestätigt, dass das Grundstück nie im Eigentum des KVR gewesen sei. Davon sei die Verwaltung nach damaligem Kenntnisstand fälschlicherweise ausgegangen. Im Bericht über die Historie der Grundstücksflächen Bergstraße 63c in Herne gebe es den missverständlich formulierten Satz „Der KVR hat also beim Verkauf der Grundstücke als Bauland bezüglich des Bebauungsplans folgerichtig gehandelt, aber später beim Aufstellen des Landschaftsplans diesen Sachverhalt übersehen“. Aufgrund dieser Formulierung, sagt Stadtsprecher Christoph Hüsken auf Anfrage der WAZ, habe es zu der Interpretation kommen können, dass der KVR die Grundstücke der Fläche Bergstraße 63 c als Bauland verkauft habe. „Dies ist jedoch nicht der Fall“, stellt er klar. Die Grundstücke seien in der Vergangenheit nicht im Eigentum des KVR gewesen. Er stellt aber klar, „dass die Eigentumsverhältnisse weder bei der planungsrechtlichen Beurteilung noch im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens eine Rolle gespielt haben“.
Im Streit um das Bauprojekt hatte das Verwaltungsgericht zuletzt Ende Juni einen Baustopp verhängt. Angerufen hatte der BUND das Gericht. Der Bund für Umwelt- und Naturschutz erreichte damit im Eilverfahren, dass es nun den Baustopp gibt, bis das Gericht in der Sache entscheidet. Dagegen hatte der Investor Einspruch eingelegt.