Herne. Im Streit um eine Baugenehmigung für ein Haus in einem Schutzgebiet in Herne geht die Stadt in Berufung. Der BUND kritisiert das Vorgehen scharf.

Die Stadt Herne legt Rechtsmittel ein: Nachdem das Verwaltungsgericht die Baugenehmigung der Stadtverwaltung für ein umstrittenes Wohnhaus in einem Landschaftsschutzgebiet in Herne-Süd vor einer Woche aufgehoben hat, geht die Stadt nun in Berufung. Jetzt muss das Oberverwaltungsgericht darüber entscheiden, ob das Privatgrundstück an der Bergstraße bebaut werden darf. Besonderheit: Auch über den Eilantrag des BUND, der einen Baustopp gefordert hat, entscheidet nun die höhere Instanz. Das Vorgehen der Verwaltung kritisiert der BUND scharf. „Die Stadt hat ihren Rest von Anstand verloren“, kommentiert Ingrid Reckmeier (BUND) gegenüber der WAZ.

Ingrid Reckmeier (BUND), hier beim Prozess vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit Mitstreiter Rolf Reinholz (BUND) und Anwalt Dirk Teßmer.
Ingrid Reckmeier (BUND), hier beim Prozess vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit Mitstreiter Rolf Reinholz (BUND) und Anwalt Dirk Teßmer. © WAZ | Michael Muscheid

Zum Hintergrund: Das Grundstück liegt direkt neben der Robert-Brauner-Schule und gehörte seit Jahrzehnten zum Landschaftsschutzgebiet. Die Verwaltung hatte dennoch 2022 dafür eine Baugenehmigung erteilt und das Grundstück dazu aus dem Landschaftsschutz herausgenommen. Eine Begründung: Das sei eine klassische Baulücke. Ein Investor begann daraufhin mit dem Bau eines Mehrfamilienhauses, der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) reichte eine Klage ein. Mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht stellte Ende April fest, dass das Areal keine Baulücke ist und hob die Baugenehmigung auf. Gleichzeitig ließ das Gericht eine Berufung zu. Der BUND kündigte zudem an, dass er vor dem Verwaltungsgericht im Eilverfahren nun einen Baustopp für das Wohnhaus erwirken wolle.

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Die Stadt hat nach Auskunft des BUND nun kurzfristig Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts eingelegt – noch bevor die schriftliche Begründung vorliegt. Mit diesem Vorgehen ist das Oberverwaltungsgericht (OVG) nicht nur für den gesamten Fall, sondern auch für den Eilantrag zuständig, weil das Verwaltungsgericht über diesen noch nicht entschieden hat.

Der BUND zeigt sich nach Auskunft von Ingrid Reckmeier „schockiert“ über das Verhalten der Stadt. Es sei „unanständig und respektlos“, nicht das Urteil des Verwaltungsgerichts abzuwarten, um sich mit dessen Argumenten auseinanderzusetzen, sondern direkt in Berufung zu gehen. Mit diesem juristischen Winkelzug versuche die Stadt Herne, Zeit zu gewinnen, damit der Hausbau weiter vorangetrieben werden könne. Das OVG nämlich entscheide voraussichtlich viel später über den Eilantrag. Damit stelle sich die Stadt auf die Seite des Investors.