Herne. Neues im Streit um den Bau eines Wohnhauses in Herne-Süd: Die Baustelle ruht, der Investor hat die Arbeiten vorläufig eingestellt.
Der rechtlich umstrittene Bau eines Mehrfamilienhaus an der Bergstraße in Herne-Süd ruht. Das hat der Investor auf Anfrage erklärt.
„Wir können bestätigen, dass wir die Baustelle aktuell ruhend gestellt haben, um den Ausgang des gerichtlichen Verfahrens abzuwarten“, so Ulrich Fuchs von der Investorengemeinschaft „B3 Langer Wappelhorst Fuchs“ zur WAZ. Das Oberverwaltungsgericht Münster habe inzwischen einen Ortstermin an der Bergstraße festgelegt: „Wir gehen daher davon aus, dass auch das Berufungsverfahren kurzfristig durchgeführt wird.“ Sie seien nach wie vor davon überzeugt, dass die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung vom OVG bestätigt werde.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ist in dieser Frage bekanntlich ganz anderer Ansicht: Die Stadt Herne habe den Bau des Wohnhauses auf einem Privatgrundstück im Landschaftsschutzgebiet an der Bergstraße zu Unrecht genehmigt, urteilte die 6. Kammer des Gerichts unter Vorsitz von Richter Peter Henke am 27. April. Der Herner BUND, er hatte 2022 über seinen Landesverband gegen die Baugenehmigung geklagt, bezeichnete das Urteil anschließend als „Klatsche für die Stadt“.
+++ Das Urteil: „Klatsche für die Stadt“ - Baugenehmigung gekippt +++
Nicht nachvollziehen konnte BUND-Sprecherin Ingrid Reckmeier zudem, dass die Stadt nur wenige Tage nach der Verhandlung Berufung einlegte, bevor die schriftliche Fassung des Urteils vorlag. „Ein unüblicher Vorgang“, kritisierte der BUND unter Verweis auf seinen Anwalt Dirk Teßmer. Und: Die Stadt betreibe damit das Geschäft des Investors. Hintergrund: Mit der Berufung verhinderte die Herner Verwaltung, dass der Eilantrag des BUND auf (neuerlichen) Baustopp schnell entschieden wird. Nun haben die Investoren also von sich aus die Arbeiten eingestellt. Sie laufen Gefahr, bei für sie negativem Ausgang des Rechtsstreits den Bau an der Bergstraße auf eigene Kosten wieder abreißen zu müssen.
Nach WAZ-Informationen steht der Ortstermin des Oberverwaltungsgerichts Münster Ende Juni an. Es ist zu erwarten, dass der Termin nicht öffentlich stattfindet – so wie es im März beim Ortstermin des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen der Fall war.
Der BUND begründet sein Vorgehen gegen den Bau des Wohnhauses damit, dass Bürgerinnen und Bürger es verdient hätten, „dass um jeden Quadratmeter Freifläche gekämpft wird“. CDU-Ratsfrau Barbara Merten – sie hatte den Fall öffentlich gemacht – übte wie der Umweltverband harsche Kritik am Vorgehen der Stadt.
+++ Die Ermittlungen: Staatsanwaltschaft durchsucht Räume im Rathaus +++
Parallel zu diesem Rechtsstreit läuft bekanntlich in Zusammenhang mit der Baugenehmigung für das Grundstück ein Ermittlungsverfahren gegen einen Stadtmitarbeiter wegen des Verdachts der Bestechlichkeit. Staatsanwaltschaft und Polizei führten Durchsuchungen unter anderem im Technischen Rathaus der Stadt und in Privatwohnungen durch.