Herne. Vor gut einem Jahr hat der BUND gegen die Erweiterung der Herner Suez-Anlage geklagt. Nun wird der Verdacht laut, das Verfahren werde verschleppt.
Vor gut einem Jahr hat der BUND gegen die Erweiterung der Bodenreinigungs- und Abfallbehandlungsanlage von Suez an der Südstraße geklagt. Die Herner Kreisgruppe des Umweltverbandes drängt nun auf eine gerichtliche Klärung und wirft der Bezirksregierung vor, das Verfahren zu verschleppen. Die Behörde weist dies zurück.
Mit mehreren Anrufen und Schreiben habe ihr Rechtsanwalt in den vergangenen Tagen versucht, endlich Bewegung in das Klageverfahren zu bringen - bisher vergeblich, heißt es in einer Pressemitteilung des mit der Bürgerinitiative Dicke Luft kooperierenden BUND Herne. Gegen den Genehmigungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg vom Juli 2018, der der Firma Suez eine Kapazitätserweiterung um 35 Prozent ermöglicht, sei im September 2018 beim Oberverwaltungsgericht Münster Klage erhoben worden, so Ingrid Reckmeier vom BUND Herne. Kurz darauf sei der Bezirksregierung die Klagebegründung zugegangen.
Kein Termin für eine mündliche Verhandlung
Inzwischen seien zwölf Monate vergangen, ohne dass die Bezirksregierung darauf mit einer Erwiderung reagiert habe. „Die Bezirksregierung scheint das Verfahren zu verschleppen. So ist das Gericht nicht in der Lage, uns einen Termin für die mündliche Gerichtsverhandlung zu nennen“, kritisiert die BUND-Aktivistin Reckmeier.
Die Bezirksregierung Arnsberg weist den Vorwurf der Verschleppung zurück und stellt den Sachverhalt wie folgt dar: Die Klagebegründung des BUND habe die Bezirksregierung Arnsberg vom Oberverwaltungsgericht (OVG) im November 2018 nur „mit der Bitte um Kenntnisnahme“ erhalten.
Bezirksregierung nimmt Stellung
Die Klagebegründung greife Themen auf, die bereits im Genehmigungsverfahren vorgetragen und folglich ausführlich in der Verfahrensakte sowie in der Begründung des Genehmigungsbescheids behandelt worden seien, so Christoph Söbbeler, Sprecher der Bezirksregierung. Sie seien daher davon ausgegangen, dass das OVG (zunächst) keine darüber hinaus gehende Stellungnahme benötige und daher eine solche auch nicht angefordert habe („mit der Bitte um Kenntnisnahme“). Folglich sei auch keine Klageerwiderung abgegeben worden. Nach einer inzwischen erfolgten Kontaktaufnahme zwischen dem Anwalt des BUND, dem Gericht und der Bezirksregierung, um den Sachstand des Verfahrens aus der jeweiligen Perspektive auszutauschen, sei die Bezirksregierung um Stellungnahme zur Klagebegründung innerhalb von zwei Monaten, also bis zum 17. Dezember 2019 gebeten worden.
Zurück zur Suez-Anlage: An der Südstraße würden hochgiftige Abfälle aus ganz Europa behandelt, so der BUND. Diesem Betrieb eine Kapazitätserweiterung um mehr als ein Drittel zu genehmigen, hält der BUND für grob fahrlässig. „Es kann in Herne, einer Stadt mit signifikant erhöhten Krebsraten, doch nur eine Strategie gelten: Belastungen durch Umweltgifte dürfen nicht erhöht, sondern müssen endlich reduziert werden“, fordert Reckmeier. Gemeinsam hätten der BUND-Herne und die BI „Dicke Luft“ in den vergangenen Monaten bereits einige Korrekturen im Alltagsgeschäft von Suez durchsetzen können.