Herne. In Herne wird auf den Friedhöfen an den Kolumbarien immer mehr unerwünschter Grabschmuck abgelegt. Die Stadt will das nicht länger tolerieren.

  • In Herne will die Stadt auf den Friedhöfen unerwünschten Grabschmuck ab Januar abräumen.
  • Nicht erlaubt sind an Kolumbarien Grablampen, Windlichter, Grabschalen, Kieselsteine oder Figuren.
  • Trauernde sind wegen der Ankündigung verärgert oder verunsichert.

Die Stadt Herne beklagt „Wildwuchs“ auf den städtischen Friedhöfen. Trauernde hinterließen auf den Ablageflächen an den Kolumbarien immer mehr Grabschmuck, der zum großen Teil aber gar nicht erlaubt sei. Damit soll im kommenden Jahr Schluss sein: Die Verwaltung will „unzulässigerweise aufgestellte Materialien“ an den kleinen Grabkammern ab Januar 2023 entfernen. Diese Ankündigung sorgt bei Besucherinnen und Besuchern für Verunsicherung, ja Ärger.

Vor zwölf Jahren wurden auf dem städtischen Südfriedhof an der Wiescherstraße die ersten Kolumbarien belegt. Die Urnen der Verstorbenen ruhen dabei in 40 x 35 x 50 Zentimeter großen Nischen, die in eine Wand oder einen Kubus eingelassen sind. Die Nachfrage ist riesig: Immer mehr Verstorbene werden auf den Friedhöfen in einem Kolumbarium beerdigt, zwischenzeitlich wurden die Nischen sogar knapp. Die Stadt baut deshalb die Anlagen aus. Damit steigt offensichtlich besagter Wildwuchs. Auf den Ablageflächen, die die Stadt vor den Kolumbarien-Anlagen aufgestellt hat, „kommt es zu großen Ausuferungen“, sagt Stadtgrün-Chef Heinz-Jürgen Kuhl auf Anfrage der WAZ.

Herne: Stadt hat jetzt Schilder aufgestellt

„Wir müssen das umsetzen“: Hernes Stadtgrün-Chef Heinz-Jürgen Kuhl zu den bestehenden Regeln.
„Wir müssen das umsetzen“: Hernes Stadtgrün-Chef Heinz-Jürgen Kuhl zu den bestehenden Regeln. © FUNKE Foto Services | Sabine Hahnefeld

Konkret: Auf den Ablageflächen würden immer mehr Grablampen mit oder ohne Sockel, Windlichter, Grabschalen, Kieselsteine oder Figuren aufgestellt. Erlaubt sei aber nur „vergänglicher Grabschmuck“, sprich: Pflanzen – und zwar ohne Vasen. Erschwerend komme hinzu, dass viele Gegenstände von den Besucherinnen und Besuchern später nicht mehr abgeräumt würden, Folge seien zum Beispiel Laternen, die dann vor sich hin rosteten.

Er wisse, dass die Menschen trauerten und dass der Grabschmuck zum Teil mit persönlichen Erinnerungen an die Verstorbenen verbunden sei. Allein: Grablampen, Windlichter & Co. seien auf den Ablageflächen nicht erlaubt – und seien es noch nie gewesen. Das habe die Politik seinerzeit mit der Friedhofssatzung so beschlossen. Lange habe die Stadt das Aufstellen nicht erlaubter Gegenständen toleriert, nun sei das aber wegen der steigenden Zahl der unerlaubten Gegenstände nicht mehr möglich. „Wir müssen das umsetzen“, so Kuhl.

An den Kolumbarien hat die Stadt deshalb jetzt Schilder aufgestellt, die an die bestehende Friedhofssatzung erinnern. Mit dem Kauf einer Kolumbarien-Nische sei „NICHT das Recht zur dauerhaften Nutzung der Ablageflächen“ für das Aufstellen des unerwünschten Grabschmucks verbunden, heißt es darauf. Und: „Unzulässigerweise aufgestellte Materialien werden nach dem 31. Dezember ohne weitere Mitteilung durch das Friedhofspersonal sichergestellt und für die Dauer von 6 Monaten aufbewahrt.“ Anschließend werde der Grabschmuck von der Friedhofsverwaltung entsorgt. Damit, so Kuhl, gebe die Stadt den Angehörigen nun eine gewisse Zeit, um die Gegenstände abzuräumen.

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Sodingens Bezirksbürgermeister Mathias Grunert, in dessen Bereich der Hauptfriedhof an der Wiescherstraße liegt, sieht zum Vorgehen der Stadt „leider keine Alternative“. Er hat sich gemeinsam mit Bezirksverordneten aus Sodingen die Kolumbarien-Anlagen angeschaut und sagt: „Es sind viele verrostete und vergammelte Gegenstände unter dem Grabschmuck.“ So wie jetzt dürfe es nicht bleiben, das sei auch Tenor in der Bezirksvertretung. Im Übrigen: Es sei Aufgabe der Bestatterinnen und Bestatter, die Angehörigen auf die Regelung hinzuweisen, bevor sich diese für ein Kolumbarium entschieden. Die Regelung, betont auch er, sei ja nicht neu.

Auch Grunert weiß, dass durch die von der Stadt aufgestellten Schilder Menschen nun verunsichert oder verärgert seien. So wie mehrere Frauen, die sich bei der WAZ gemeldet haben. Nur für Pflanzen, die ohne Vase auch noch schnell abstürben, brauche die Stadt keine Ablageflächen einzurichten, kritisiert eine Trauernde (58). Als sie vor sechs Jahren auf dem Friedhof ihren Mann beerdigt habe, habe ihr niemand von der Regelung mit den verbotenen Gegenständen erzählt. Im Gegenteil habe sie sich gerade deshalb für ein Kolumbarium auf dem Wiescherfriedhof entschieden, weil dort eben etwa auch Grablampen oder Schalen stünden. Dass diese nun abgeräumt werden sollen, empfindet sie als Trauerspiel.

>> WEITERE INFORMATIONEN: Die Friedhöfe

Die Stadt betreibt sieben Friedhöfe in Herne und Wanne-Eickel: den Südfriedhof (Wiescherstraße), den Nordfriedhof (Kaiserstraße), den Holsterhauser Friedhof (Horststraße) und den Holthauser Friedhof (Friedhofstraße) sowie die bereits geschlossenen Friedhöfe Röhlinghauser Friedhof (Hofstraße), Ostfriedhof (Am Trimbuschhof), Waldfriedhof (Ewaldstraße, Herten).

Zuletzt wurden die Friedhofsgebühren kräftig erhöht. Einen Überblick über die Kosten für die einzelnen Garbstellen gibt es auf waz.de/id234330015.