Herne. Bei der Durchführung des Zensus 2022 gibt es in Herne technische Probleme. Bürgern, die die Teilnahme wiederholt verweigern, droht ein Zwangsgeld.
Mehrere Kommunen klagen über Probleme bei der Durchführung des Zensus 2022. Auch die Stadt Herne ist davon betroffen. „Ja, die Stadt Herne nutzt auch die Software, die sich als sehr fehleranfällig herausgestellt hat“, teilt Stadtsprecherin Anja Gladisch auf WAZ-Anfrage mit. „Daher kommt es immer wieder zu Problemen – unter anderem bei der Dateneingabe.“ Dennoch gehe die Stadt davon aus, die Befragung planmäßig bis zum 7. August abschließen zu können.
„Wir können aber nicht ausschließen, dass sich die Nachbearbeitung durch die fehleranfällige Software verzögert“, räumt Gladisch ein. Der Städtetag habe bei IT.NRW angemahnt, dass das Risiko einer Ergebnisverzerrung bestehen könnte. Genaue Zahlen dazu, wie viele Hernerinnen und Herner bereits an der Zensus-Befragung teilgenommen haben, könnten aufgrund der technischen Probleme derzeit nicht gemacht werden, so Gladisch weiter.
Zensus 2022: Zwangsgeld in Höhe von 500 Euro droht
Einzelne Hernerinnen und Herner informierten sich in Internetforen, ob sie die Personen, die die Befragung durchführen, in die Wohnung lassen müssen und was passiert, wenn man zwei Termine nicht wahrnimmt. Die Stadt Herne weist darauf hin, dass alle Termine durch ein Anschreiben angekündigt würden. „Auf diesem stehen auch die Kontaktdaten des Erhebungsbeauftragten, sodass der Termin bei Bedarf verschoben werden kann“, sagt Anja Gladisch. „Leider wurden nicht ausreichend Erstankündigungen durch IT.NRW zur Verfügung gestellt, sodass welche durch die städtische Zensuserhebungsstelle nachgedruckt werden mussten.“ Dazu habe es Rückfragen von Hernerinnen und Hernern gegeben; die Zensuserhebungsstelle habe die Richtigkeit bestätigt.
Ferner weist die Stadt auf die Auskunftspflicht hin. „Wer zweimal nicht angetroffen wurde oder die Aussage verweigert, wird durch die Erhebungsstelle angemahnt“, erläutert die Stadtsprecherin das Vorgehen. Es gebe dann erneut die Möglichkeit, an der Befragung teilzunehmen. Anschließend werde ein Zwangsgeld zunächst angedroht und dann verhängt. Dies liege bei zweimaliger Weigerung bei 500 Euro. „Mit Festsetzung des Zwangsgeldes gibt es eine erneute Androhung des Zwangsgeldes“, sagt Gladisch. Der ausgewählte Bürger ist verpflichtet, an dem Zensus teilzunehmen.
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Die Volkszählung wird alle zehn Jahre gemeinsam durch die statistischen Ämter des Bundes und der Länder durchgeführt. Aufgrund der Corona‐Pandemie wurde der zunächst für 2021 geplante Zensus in das Jahr 2022 verschoben. Stichtag ist in diesem Jahr der 15. Mai 2022. Für die Befragung besuchen sogenannte „Erhebungsbeauftragte“ die für die Stichprobe ausgewählten Bürgerinnen und Bürger und erfassen ihre Daten. Ergänzt wird die registergestützte Bevölkerungszählung durch eine Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ). Auskünfte hierzu können auch schriftlich gegeben werden.
Für Nachfragen hat IT.NRW hat eine Zensus-Telefon-Hotline unter 0211 82838383 eingerichtet. Unter https://www.it.nrw/zensus-kontakt gibt es außerdem ein Kontaktformular