Essen. Die Befragungen von 40.000 Haushalten für den Zensus sind in Essen fast abgeschlossen. Allerdings hakt es an anderer Stelle.
Der Zensus 2022 biegt in Essen auf die Zielgerade ein: Die Befragung der Haushalte läuft noch knapp zwei Wochen bis zum 7. August. Über die Hälfte der Daten, die von den Interviewern in den vergangenen zehn Wochen erhoben wurden, waren bis vergangene Woche an die Stadt übermittelt worden, sagte der Leiter des städtischen Statistikamtes, Christoph Ehlert. Insgesamt hat die Stadt Essen im Rahmen des bundesweiten Zensus rund 40.000 Haushalte befragt. 280 sogenannte Erhebungsbeauftragte sind dafür im Einsatz.
Trotz coronabedingter Ausfälle bei den Interviewern geht Ehlert davon aus, dass der Großteil der Befragungen bis Ende nächster Woche abgeschlossen werden können. „Es dürften dann nur noch vereinzelte Befragungen stattfinden, etwa weil jemand noch im Urlaub ist“, sagte er.
Allerdings macht sich die Stadt aus einem anderen Grund Sorgen, ob der Zeitplan für den Zensus eingehalten werden kann. Bis zum 18. Oktober sollen die Städte den Zensus abgeschlossen und alle notwendigen Daten an das Statistische Landesamt IT.NRW übermittelt haben. Allerdings plagen die Statistiker in Essen wie auch andernorts teils massive Softwareprobleme. „Das System hat leider seine Tücken“, berichtet Birgit Hofemeister, die bei der Stadt für die Umsetzung des Zensus verantwortlich ist. Eine Vielzahl der Fälle könne zwar bearbeitet werden, „aber nicht so schnell, wie gedacht“. Die Städte seien derzeit mit IT.NRW im Gespräch.
In der vergangenen Woche hatte der Deutsche Städtetag und der Deutsche Landkreistag in einem Brief an den für Digitalisierung zuständigen Innenstaatssekretär Markus Richter „einen zeitlich geordneten Ablauf und Abschluss des Zensus 2022 in Frage gestellt“. Sie äußerten zudem die Sorge, „dass auch das Ergebnis des Zensus hierdurch beeinträchtigt und verzerrt wird“.
Viele Nachfragen zum Zensus aus der Bevölkerung
Der Zensus ist ohnehin eine Mammutaufgabe für die Stadt, die sich schon Monate vorher darauf vorbereitet hat und ein zehnköpfiges Team dafür aufgestellt hat. Die Daten aus der Einwohnerbefragung müssen händisch eingegeben und mit weiteren Daten zusammengeführt werden. „Das zehrt an den Kräften“, betont Ehlert.
Dabei kommt es auch immer wieder zu Nachfragen aus der Bevölkerung, die die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beantworten müssen. So kündigen die Interviewer zwar vorher postalisch ihren Besuch an, aber so manch einer hatte Zweifel, ob das amtliche Schreiben auch echt war. Anderen wiederum war nicht klar, dass die Interviewer für die Befragung nach Hause kommen. Bei anderen wieder standen die Interviewer vor verschlossener Tür. Regelrechte Verweigerungen, die Mitarbeiter ins Haus oder die Wohnung zu lassen, habe es aber sehr wenige gegeben, berichtet Birgit Hofemeister.
Zensus: Wer keine Auskunft gibt, dem droht ein Zwangsgeld
Die rund 40.000 Einwohner und Einwohnerinnen, die für die Teilnahme am Zensus zufällig ausgewählt worden, sind jedoch zur Auskunft verpflichtet. Wer sie ablehnt, der muss mit einem Zwangsgeld von 300 Euro rechnen. Die Stadt hat bereist damit begonnen, erste Mahnungen an die Essener und Essener zu verschicken, die die Interviewer als welchen Gründen auch immer nicht angetroffen haben. Wie viele das letztlich betrifft, konnte Ehlert noch nicht sagen. Etwas Zeit bleibt den Betroffenen noch: Erst mit dem vierten Brief wird das Zwangsgeld festgesetzt.
Ergänzt wird der Zensus um eine umfangreiche Gebäude- und Wohnungszählung. Dafür wurden sämtliche Haus- und Wohnungseigentümer in Essen direkt von IT.NRW angeschrieben. Auch sie sind verpflichtet, dem Staat Auskunft zu geben. Dabei geht es nicht nur um die Frage, wie viele Häuser und Wohnungen es gibt. Erstmals erfasst der Zensus auch Daten zur Art der Heizung sowie zur Dauer und den Gründen von Leerstand.
IT.NRW schaltet Hotline für Fragen
Auch bei der laufenden Gebäude- und Wohnungszählung gibt es offensichtlich eine Vielzahl von Nachfragen und Irritationen, wie das Statistische Landesamt dieser Tage berichtete. So kommt es vor, dass das Amt Erinnerungen versendet, obwohl Eigentümer ihren Fragebogen bereits ausgefüllt zurückgeschickt haben. Das liege mitunter an Postlaufzeiten, so IT.NRW. Der Fragebogen müsse dann nicht erneut ausgefüllt werden.
Auch gingen Briefe an Menschen, die zum Stichtag 15. Mai nicht mehr Eigentümer einer Immobilie waren. Betroffene müssen dies dann im Fragebogen an der entsprechenden Stelle angeben und – falls bekannt – Auskunft über die neuen Eigentumsverhältnisse geben.
Für Nachfragen hat IT.NRW hat eine Zensus-Telefon-Hotline unter 0211 82838383 eingerichtet. Unter https://www.it.nrw/zensus-kontakt gibt es außerdem ein Kontaktformular, mit dem Immobilieneigentümer ihre Anliegen schriftlich an IT.NRW übermitteln können.