Hattingen. Er war Polizist, entschied sich aber für das kriminelle Leben. Zuletzt kassierte er Corona-Soforthilfen. Nun soll der Mann aus Hattingen in Haft.

Urkundenfälschung, räuberische Erpressung und immer wieder Betrug. Die Lebensbilanz des 63-jährigen Ex-Polizisten, der zigmal vorbestraft ist, liest sich wie ein Krimi. Jetzt stand er wieder vor Gericht – wegen Betrugs mit Corona-Hilfen. Und dieses Mal muss der ehemalige Polizist aus Hattingen in Haft.

Ein Leben auf der schiefen Bahn – und das schon seit fast 40 Jahren. Immer wieder wurde der Hattinger zu Bewährungsstrafen verurteilt, aber auch im Gefängnis hat er schon gesessen. Dahin soll es nun für ihn auch wieder zurückgehen.

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Eine wirklich hohe kriminelle Energie bescheinigte der Staatsanwalt dem Angeklagten. Das Vorstrafenregister reicht zurück bis in die 1980er Jahre. Jetzt musste er sich wegen 16 Anträgen verantworten, die er in der Corona-Zeit gestellt hat, um Soforthilfe zu bekommen. Dass ihm die nicht zustand, wurde in der Verhandlung klar. Auch ihm war das bewusst. „Ich hatte gehört, dass man als Selbstständiger die Hilfen beantragen kann“, sagt er. Das hat in den meisten Fällen auch geklappt. Nur wenige Anträge wurden abgelehnt. Insgesamt ließ er sich auf diese Weise mehr als 33.000 Euro auszahlen und machte sich ein schönes Leben, wie der Staatsanwalt es ausdrückte.

Die Soforthilfen sollten Selbstständigen in der Corona-Zeit helfen. Aber auch Betrüger bedienten sich.
Die Soforthilfen sollten Selbstständigen in der Corona-Zeit helfen. Aber auch Betrüger bedienten sich. © picture alliance/dpa | Martin Gerten

Anspruch auf hohe Zahlungen hatte er nicht, das wusste er auch, wie er einräumte. Denn er arbeitete zu der Zeit als Betreuer bei Eventveranstaltungen und erhielt pro Einsatz um die 200 bis 300 Euro. Und das ein- bis zweimal im Monat.

Immer wieder erhielt der Angeklagte deutlich über 3000 Euro. Und wenn einem Antrag nicht stattgegeben wurde, stellte er eben den nächsten, wie er einräumte. Es funktionierte ganz gut. „Sie leben auf großem Fuß, ohne dafür etwas zu tun“, stellte der Staatsanwalt fest. „Was haben Sie denn mit dem ganzen Geld gemacht“, wollte er wissen. „Ja, ausgegeben, was soll ich sagen“, war die Antwort des Angeklagten.

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Eine Tatsache lastete ihm das Schöffengericht heftig an: Die ersten sieben Anträge stellte der 63-Jährige bereits, als er noch unter einer Bewährungsstrafe stand, die er durch eine Verurteilung im Jahr 2018 erhalten hatte.

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Der Staatsanwalt hielt dem Angeklagten in seinem Plädoyer zugute, dass er geständig war und die Taten einräumte. Außerdem habe er alleine begonnen, den Schaden wieder gutzumachen. Dass er allerdings noch in seiner letzten Bewährungszeit wieder mit Betrügereien angefangen hat, wurde ihm strafverschärfend ausgelegt. Der Staatsanwalt forderte zwei Jahre Freiheitsstrafe auf eine Bewährungszeit von drei Jahren. Darüber hinaus 300 Arbeitsstunden, denn im Augenblick arbeitet der Hattinger lediglich zehn Stunden in der Woche.

Verteidiger Tim Salewski sah dagegen seinen Mandanten mittlerweile auf einem guten Weg, er arbeite ja und habe im Laufe des nächsten Jahres die Möglichkeit, fest in einen Beruf einzusteigen. Er plädierte für eine milde Strafe, zumal die früheren Taten lange Zeit zurücklägen und hielt ein Jahr und sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung für angemessen.

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Das Schöffengericht nahm sich über eine halbe Stunde Zeit, um zu beraten. Richter Johannes Kimmeskamp verkündete dann das Urteil, das deutlich über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinausging. Zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe hielt das Gericht für angemessen. Die Höhe der Strafe lässt keine Bewährung mehr zu.

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Kimmeskamp begründete es so: „Sie haben zwar angefangen, den Schaden wiedergutzumachen und die Taten eingeräumt, aber die ersten sechs oder sieben Subventionsanträge haben Sie noch während der Bewährungszeit gestellt, obwohl Sie wussten, dass Ihnen das Geld nicht zusteht. Für die ersten sieben Taten wären das eigentlich je ein Jahr Freiheitsstrafe, für die anderen neun je ein halbes Jahr. Da sind die zweieinhalb Jahre noch im günstigen Bereich.“ Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.