Hattingen/Essen. Ein Mann (35) aus Hattingen ist vor dem Landgericht Essen als extrem gefährlich eingestuft worden. Ob er jemals wieder freikommt, ist unklar.
Die Taten sind erschütternd, der Angeklagte zeigte keine Regung: Nach einer Serie von Vergewaltigungen und Missbrauchstaten ist ein Mann aus Hattingen jetzt zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Außerdem haben die Richter am Essener Landgericht die anschließende und zeitlich unbegrenzte Sicherungsverwahrung angeordnet – zum Schutz der Allgemeinheit. Damit ist unklar, ob der 35-Jährige je wieder freikommt.
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„Sein Mitgefühl ist äußerst kümmerlich ausgebildet, wenn es denn überhaupt vorhanden ist“, sagte Richter Martin Hahnemann bei der Urteilsbegründung. Der Angeklagte habe seine Gewaltphantasien immer wieder in die Tat umgesetzt. Opfer seien frühere Partnerinnen und ein dreijähriges Mädchen gewesen.
Unfassbare Chat-Nachrichten
Im Prozess sind unfassbare Chatnachrichten verlesen worden, die nur schwer zu ertragen waren. Darin schildert der 35-Jährige, wie er kleine Kinder missbrauchen und ihnen Schmerzen zufügen will. Außerdem ist in seiner ehemaligen Hattinger Wohnung massenhaft Kinderpornographie gefunden worden.
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Darunter war auch ein fast 20-minütiges Video, auf dem zu sehen ist, wie ein Säugling regelrecht gefoltert wird. „Ich bin froh, dass wir uns die Videos nicht ansehen und uns vor allem die Tonspuren nicht anhören mussten“, so Hahnemann.
„Sexueller Aufgabenkatalog“
Im aktuellen Prozess ging es unter anderem um eine Vergewaltigung vor neun Jahren. Der 35-Jährige hat seine damalige Partnerin laut Urteil auf eine Hantelbank gedrückt und ist dann über sie hergefallen – was er selbst bestritten hat.
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Die Frau hatte jahrelang geschwiegen. Die Richter sind überzeugt, dass sie in ihrer Beziehung ein wahres Martyrium durchlebt hat. Der Angeklagte habe sie manipuliert und unter Druck gesetzt. So habe sie ihre eigene Mutter nur sehen dürfen, wenn sie vorher einen „sexuellen Aufgabenkatalog abgearbeitet“ habe.
Sadistische Störung
Hintergrund sind laut Urteil sadistische, pädophile und auch sodomitische Störungen, die nach Angaben einer Psychiaterin selbst im Rahmen einer Therapie nicht heilbar seien.
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Die Taten haben sich laut Urteil ständig gesteigert. Ein Ende sei nicht in Sicht. „Das wird immer wieder passieren“, so Richter Hahnemann.
Vergewaltigung bestritten
Als der Vergewaltigungsvorwurf aus dem Jahr 2014 im Oktober dieses Jahres vor Gericht gekommen ist, saß der Hattinger bereits in Haft. Das Essener Landgericht hatte in einem früheren Prozess viereinhalb Jahre Haft verhängt – ebenfalls wegen Vergewaltigung. Diese Strafe ist nun in die neue Verurteilung eingeflossen, wie auch weitere Straftaten.
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Es ist davon auszugehen, dass der 35-Jährige Revision einlegen wird. Dann müsste der Bundesgerichtshof das Essener Urteil auf Rechtsfehler überprüfen.