Hattingen. Eine 17-Jährige aus Hattingen hört Stimmen und geht mit einem Hackmesser auf einen Schüler los. Vor Gericht wird sie freigesprochen
Dieser Freispruch kostet eine 17-Jährige Hattingerin ihre Freiheit: Das Mädchen musste sich vorm Landgericht Essen wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung verantworten. Nun fiel das Urteil in dem nicht öffentlichen Prozess gegen den Teenager: Die Hattingerin wurde als schuldunfähig befunden und auf unbefristete Zeit in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen.
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„Es ist ein schwerer Fall“, sagt Gerichtssprecher Dr. Thomas Kliegel. „Sie hört Stimmen, die ihr sagen, dass sie Leute töten muss“, fasst er die Einschätzung einer Gutachterin zusammen. Die hatte bei dem Mädchen eine hebephrene Schizophrenie festgestellt. Zum Krankheitsbild gehören Wahnvorstellungen und ein unvorhersehbares Verhalten.
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Im Januar des vergangenen Jahres hatte die damals 16-jährige Schülerin an der Realschule Grünstraße versucht, einen Mitschüler mit einem Hackmesser zu verletzen. Eine Lehrerin konnte ihr das Messer aus der Hand reißen.
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Schon beim Prozessauftakt vor einem Monat hatte sie die Tat gestanden, aber betont, sie habe krankheitsbedingt gehandelt. Weil sie als Gefahr für andere gesehen wurde, wurde sie schon da direkt aus dem Gerichtssaal vorläufig in eine psychiatrische Einrichtung überstellt. Diese Einweisung wurde nun – auf Antrag von Staatsanwaltschaft und auch Verteidigung – auf unbestimmte Zeit verlängert. Aufgrund ihrer Schuldunfähigkeit wurde sie rechtlich aber freigesprochen.
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Derzeit werde das Krankheitsbild eher schlimmer als besser, obwohl das Mädchen seit einem Monat auch medikamentös behandelt wird. Regelmäßig wird ihr Zustand nun überprüft werden und neu entschieden, ob sie noch eine Gefahr darstellt oder die psychiatrische Einrichtung wieder verlassen darf.