Hattingen/Essen. Ein Mann aus Hattingen steht erneut wegen schwerer Sexualverbrechen vor Gericht. Vor dem Landgericht Essen geht es auch um Sicherungsverwahrung.
Der Weg zur Anklagebank ist dem Mann aus Hattingen bestens bekannt. Acht Mal ist er schon verurteilt worden. Zurzeit sitzt der 35-Jährige gerade viereinhalb Jahre Haft wegen Vergewaltigung ab. Doch das könnte noch längst nicht alles sein. Es gibt zwei neue Anklagen, die seit Montag am Essener Landgericht verhandelt werden. Und wieder geht es um schwere Sexualverbrechen.
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Der Hauptvorwurf geht auf das Jahr 2014 zurück. Damals soll der Hattinger seine Ex-Partnerin brutal vergewaltigt haben. Laut Anklage war die Frau zu Besuch, als der Angeklagte sie plötzlich packte, auf eine Hantelbank drückte und vergewaltigte. Sie soll verzweifelt versucht haben, sich zu wehren – aber erfolglos. Der heute 35-Jährige war angeblich zu stark.
Jahrelang geschwiegen
Die Frau hatte jahrelang geschwiegen. Erst als sie 2022 in einem früheren Prozess gegen den Hattinger als Zeugin ausgesagt hat, erzählte sie den Richtern plötzlich auch, was der heute 35-Jährige ihr selbst angetan haben soll. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin sofort eine neue Anklage geschrieben, über die nun verhandelt wird.
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Zum Prozessauftakt vor der 6. Strafkammer am Essener Landgericht hat der Hattinger den schweren Vorwurf über seinen Verteidiger Tim Salewski allerdings vehement bestritten. „Der Sex war einvernehmlich“, so Salewski. „Außerdem war man auch noch nicht getrennt.“
Baby missbraucht und gefoltert
Vor Gericht geht es aber auch noch um schwerste Kinder- und Jugendpornografie. Bei einer Wohnungsdurchsuchung in der Welperstraße in Hattingen waren 2019 Videos und Fotos gefunden worden, die der Angeklagte aus dem Internet heruntergeladen hatte. Was er auch nicht bestreiten will.
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Auf einem der Videos wird ein Säugling fast 20 Minuten lang missbraucht, gequält, gefoltert. Die unfassbare Beschreibung in der Anklage endet damit, dass das Baby kopfüber in die Toilette gehalten wird. „Das Kind weint und schreit ununterbrochen.“
Richter wollen Video zeigen
An den Inhalt des „Albtraum-Films“ will sich der Hattinger allerdings nicht erinnern können. Sehr zur Verwunderung von Richter Martin Hahnemann, der nun überlegt, das Video an einem der nächsten Verhandlungstage öffentlich vorzuspielen. „Wenn mir das Video angucke, werde ich das wahrscheinlich meinen Lebtag nicht vergessen“, sagte er in Richtung des Angeklagten.
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Dem 35-Jährigen droht im Falle einer erneuten Verurteilung nicht nur eine Aufstockung seiner Strafe, sondern auch die anschließende und zeitlich unbefristete Sicherungsverwahrung – zum Schutz der Allgemeinheit.
Der Prozess wird fortgesetzt.