Hattingen. Der Lieferverkehr in der Fußgängerzone in Hattingen hat zugenommen, mehr Genehmigungen gibt es aber nicht. Es gelten klare Regeln für Fahrzeuge.

Nicht nur mit Radfahrern müssen sich Fußgänger die Fußgängerzone teilen, sondern immer öfter auch mit Autos. Vor allem Lieferwagen sind auf der Hegger- und vor allem Große Weilstraße unterwegs. Längst nicht alle erlaubt. Diese Regeln gelten beim Befahren der Fußgängerzone:

Zwischen 19 und 10.30 Uhr dürfen Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen die Fußgängerzone zum Be- und Entladen befahren. Damit darf der Anlieferverkehr sogar länger als Radfahrer fahren, für den in einigen Bereichen ab 9 Uhr morgens Absteigen angesagt ist. Auch Paket- oder Lebensmittel- und andere Lieferdienste dürfen nur in dieser Zeit in den Bereich einfahren.

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Das hat sich auch kürzlich nicht geändert. Dennoch begegnen einem vor allem im Bereich der Großen Weilstraße mitunter viel Fahrzeuge gleichzeitig. Aber auch auffällig mehr Ausnahmegenehmigungen gab es zuletzt nicht, teilt die Stadt auf Nachfrage mit. Die können zum Beispiel für Umzugswagen oder Möbellieferungen erteilt werden.

Sondergenehmigungen haben zum Beispiel einige Handwerker oder auch Banken, die für Geldtransporte Sicherheitsbedingungen einhalten müssen. Auch Blumenhändler haben Sonderrechte, weil sie Blumen zu Beerdigungen fahren müssen.

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Kontrolliert wird „im Rahmen unserer personellen Möglichkeiten“ heißt es von der Stadt. Und die sind begrenzt. Konkrete Zahlen, wie viele Verkehrssünder die Fußgängerzone unerlaubt befahren haben, hält die Verwaltung nicht nach. Wird aber ein Fahrer außerhalb der erlaubten Zeiten erwischt, kostet das 55 Euro.

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