Hattingen. Eine 15-Jährige wird mehrfach an ihrem Arbeitsplatz sexuell belästigt. Der Täter streitet alles ab. Das Urteil fiel nun am Amtsgericht Hattingen.
Sie ist 15, als das Mädchen aus Hattingen den Minijob in einer Hattinger Bäckerei antritt. Der 23-jährige Angeklagte, hauptberuflich als Koch in Hattingen tätig, arbeitet dort ebenfalls, um seinen Lohn aufzustocken. Dann soll der Angeklagte immer häufiger die Nähe zu seinem Opfer gesucht haben. In mindestens fünf Fällen soll er die damals 15-Jährige berührt und belästigt haben. So wird es in der Anklage vor dem Amtsgericht Hattingen verlesen.
An einem Spaziergang an der Ruhr begann die Belästigung
Angefangen hat alles, laut Aussage des Mädchens, bei einem Spaziergang eines Abends im vergangenen August an der Ruhr. Nachdem der Angeklagte immer wieder das Opfer zu sich nach Hause einlädt und sie stets neue Ausreden erfindet, schlägt sie schließlich einen gemeinsamen Spaziergang vor, das wird aus einem Chatverlauf ersichtlich.
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Immer wieder soll der Angeklagte da versucht haben, sie zu küssen, habe ihr auch in die Brust gebissen. Sie erzählt ihrer Mutter von dem Geschehen, fleht sie jedoch an, die Sache nicht zur Anzeige zu bringen. Sie fehlt einige Tage in der Schule.
Nach diesem Vorfall soll es bei gemeinsamen Arbeitseinsätzen immer wieder zu weiteren Belästigungen gekommen sein, in denen der Angeklagte das Opfer festgehalten und gegen ihren Willen berührt haben soll. Auch als das Mädchen deutlich und mehrfach sagt, dass es das nicht wolle. Schließlich versucht das Opfer gemeinsamen Einsätzen aus dem Weg zu gehen. Sie meldet sich immer kurzfristig bei ihrer Chefin krank.
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An einem Arbeitstag im Dezember, an dem die Beiden wieder gemeinsam im Einsatz sind, soll der Täter sie nicht nur festgehalten und am Hals geküsst haben, sondern auch mit zwei Fingern in kreisenden Bewegungen im bekleideten Intimbereich berührt haben. Nachdem das Mädchen sich erst vergeblich wehrt, lässt der junge Mann von ihr ab als eine wartende Kundin nach einer Bedienung ruft.
Angeklagter streitet die Tat ab
Weiterhin soll der junge Mann ihr immer wieder mal einen Klaps auf den Po gegeben haben. An einem Tag kurz vor Weihnachten informiert sie schließlich ihre Chefin, die den Mitarbeiter daraufhin entlässt. Am gleichen Tag erstattet das Mädchen, nachdem es weinend im Auto seiner Mutter zusammenbricht, doch Anzeige.
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Der Angeklagte aber sieht das alles ganz anders: „Es ist nie was zwischen uns passiert, meine Arbeitskollegin hatte irgendwann mal einen schlechten Tag, da habe ich ihr zur Aufmunterung einen Klaps auf den Po gegeben“, erklärt er. Auch habe er lediglich einmal versucht, sie freundschaftlich zu umarmen. Als das Mädchen dann sagte, es habe einen Freund, habe er es unverzüglich unterlassen. Seine Vermutung ist, dass das Mädchen diese Geschichte erzählt, weil er sie immer wieder darauf aufmerksam gemacht hat, dass sie sorgfältiger arbeiten müsse, weil er es sonst der Chefin erzählen wollte.
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Der Richter glaubt den Ausführungen des mittlerweile 16-jährigen Mädchens und folgt der Strafforderung der Staatsanwalt in vier Fällen der sexuellen Belästigung und einem Fall der sexuellen Nötigung: Ein Jahr und vier Monate auf Bewährung, ausgesetzt auf zwei Jahre und eine Geldstrafe in Höhe von 500 Euro an ein gemeinnütziges Projekt. Damit bleibt er im unteren Strafmaß.
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„Dass der Angeklagte mehr als nur ein kollegiales Interesse hatte, ist eindeutig in den Chatverläufen zu sehen“, begründet Richter Kimmeskamp sein Urteil. „Weshalb sollte das Opfer schon im Sommer Indizien fingieren? Sie hat hier alles sehr glaubhaft und nachvollziehbar geschildert.“
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