Hattingen. Die Stadt Hattingen hat einen Schwerbehinderten, der seine einstige Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, entlassen. Der zieht vors Arbeitsgericht.

Die Stadt Hattingen hat einen schwerbehinderten Mitarbeiter entlassen. Der Rettungssanitäter kann nach 26 Jahren seine einstige Tätigkeit nicht mehr ausüben. Trotz intensiven Suchens hätte man keinen leidensgerechten Arbeitsplatz mehr für ihn gefunden, heißt es. Nun liegt der Fall beim zuständigen Arbeitsgericht in Hagen.

Nach über 25 Jahren in Diensten der Stadt dürfte Kläger in die Arbeitslosigkeit fallen

Es begann im Mai 1996 mit einem Praktikum beim Rettungsdienst der Hattinger Feuerwehr, ein gutes Jahr später erfolgte die Festanstellung. Doch Ende dieses Jahres soll Schluss sein: Nach mehr als einem Vierteljahrhundert in Diensten der Stadt dürfte der Kläger in die Arbeitslosigkeit fallen. Dass sein jahrelanger Berufsweg im öffentlichen Dienst einmal so traurig enden würde, hätte sich der 56-Jährige wohl nicht träumen lassen. Die Stadt Hattingen hat ihn außerordentlich, mit sozialer Auslauffrist, zum 31. Dezember 2023 gekündigt. Aus krankheitsbedingten Gründen.

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Er selbst scheint darüber so geschockt, dass er sich im Gütetermin vor Arbeitsrichter Fabian Wißner nicht äußern konnte. DGB-Rechtsschutzsekretärin Lena Fitzke (Hagen) kämpft an seiner Seite. Ob sich die Kündigung überhaupt sozial rechtfertigen lässt, wird erst beim Kammertermin am 18. Oktober auf den juristischen Prüfstand gestellt.

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Der Kläger hat einen Grad der Behinderung von 50 Prozent, gilt dadurch als schwerbehindert und als ordentlich unkündbar. Vielleicht, so die Hoffnung der Gewerkschaftsjuristin, lässt sich der Stadt Hattingen auch ein Formfehler im Kündigungsverfahren nachweisen: Wurde der Personalrat ordentlich beteiligt? Wurde das Inklusionsamt mit einbezogen?

Beklagtenseite: Kläger habe seit 2014 „hohe Krankheitsausfälle“

Im Gütetermin, der nun im Arbeitsgericht stattfand, saßen Stadt-Assessorin Kerstin Mimberg und die stellvertretende Personalleiterin Jessica Epple auf der Beklagtenseite. Sie berichteten: Bis zum Jahr 2009 sei das Arbeitsverhältnis „unauffällig“ verlaufen. Nach längerer Elternzeit sei der Kläger im Jahr 2014 an seinen Arbeitsplatz zurückgekehrt. Seitdem hätte er jedoch „hohe Krankheitsausfälle“. Eine Untersuchung durch den Betriebsärztlichen Dienst wäre zu dem Ergebnis gekommen, dass der Kläger einer Tätigkeit als Rettungsassistent nicht mehr nachgehen könnte.

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„Im Vorlauf sind bereits Gespräche darüber geführt worden, wo man ihn stattdessen einsetzen könnte“, gab DGB-Juristin Fitzke zu Protokoll und kritisierte: „Alles ist von der Gegenseite abgelehnt worden. Ihm kommt es aber darauf an, bei der Stadt weiterzuarbeiten.“

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Die beiden Vertreterinnen der Stadt sahen jedoch auch im Gütetermin keine Möglichkeit, dem Kläger einen adäquaten Arbeitsplatz innerhalb der Verwaltung anbieten zu können. Jessica Epple: „Weder im Bauakten-Archiv, noch als Kurierfahrer. Und Pförtner haben wir schon gar nicht mehr.“

Alle infrage kommenden Stellen mit Personen besetzt, die auch leidensgerechten Arbeitsplatz bräuchten

Wenn überhaupt, seien alle infrage kommenden Stellen bereits mit Personen besetzt, die ebenfalls einen leidensgerechten Arbeitsplatz bräuchten. Also einen Arbeitsplatz, der den eingeschränkten gesundheitlichen Anforderungen angepasst ist. „Das sehen wir anders“, so die Klägervertreterin. „Es gibt durchaus noch geeignete Stellen bei der Stadt.“ Eine Einigung kam nicht zustande.

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Bis zum Kammertermin Mitte Oktober müssen beide Parteien noch Schriftsätze einreichen. Richter Wißner: „Der Kläger muss insbesondere vortragen, wie er sich seine angestrebte Weiterbeschäftigung bei der Stadt Hattingen vorstellt – trotz der negativen Gesundheitsprognose und der daraus resultierenden Betriebsstörungen.“

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