Hattingen. Um die Besetzung einer leitenden Stelle am Berufskolleg Hattingen gibt’s juristischen Streit. Eine erfolglose Bewerberin (58) klagt. Hintergründe.

Um die Besetzung einer leitenden Stelle am Berufskolleg Hattingen gibt es juristischen Streit. Eine Bewerberin (58), die nicht erfolgreich zum Zuge kam, klagt deshalb vor dem zuständigen Arbeitsgericht Hagen. Einen Teilerfolg hatte die angestellte Lehrerin bereits im Eil-Verfahren erringen können: Das Land NRW verpflichtete sich, die ausgeschriebene Stelle zunächst nicht neu zu besetzen.

Gesucht wurde „eine Schuldirektorin/ein Schuldirektor als Fachleiter(in) zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben“. Beworben auf diesen Posten, der im Bereich der erweiterten Schulleitung des Berufskollegs Hattingen angesiedelt ist, hatten sich drei Kandidaten: zwei Lehrerinnen aus der Schule (intern) sowie ein außenstehender, externer Bewerber.

Die Pädagogin, die unterlag, behauptet Mängel im Bewerbungsverfahren

Die Wahl fiel schließlich auf eine der beiden Lehrerinnen. Die Pädagogin, die unterlag, möchte das jedoch nicht hinnehmen. Sie behauptet Mängel im Bewerbungsverfahren, fühlt sich dadurch benachteiligt und will nun gerichtlich erreichen, dass die Ausschreibung wiederholt wird und die Entscheidung neu getroffen werden muss. Lena Fitzke, Juristin beim DGB-Rechtsschutz in Hagen, unterstützt sie dabei.

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Aus Sicht des beklagten Landes NRW besteht jedoch kein Grund, das Bewerbungsverfahren erneut durchzuführen: Alle Richtlinien wären korrekt angewendet worden, Mängel lägen nicht vor. Die Klägerin ist seit 2004 im Schuldienst und seit August 2019 im Berufskolleg Hattingen als Lehrerin angestellt. Sie sei, prognostiziert, als schulfachliche Koordinatorin „gut geeignet“.

Mitbewerberin werde als „noch besser qualifiziert“ angesehen

Die Mitbewerberin, für die man sich letztlich entschieden habe, werde jedoch als „noch besser qualifiziert“ angesehen. Einbezogen worden wären sowohl die beiden Leistungsberichte, die Schulleiter Holger Hoffmann abgegeben hatte, als auch die dienstliche Beurteilung der Schulaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg. Diese stammt von Dezernent Ludger Dieckmann, der sich persönlich den jeweiligen Unterricht angeschaut hatte und auch im Gerichtstermin anwesend war.

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Am Berufskolleg Hattingen werden etwa 1350 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Es handelt sich um eine sogenannte „Bündelschule“, die Bildungsgänge in drei Abteilungen anbietet: Gesundheit und Soziales, Technik, Wirtschaft und Verwaltung. Die Klägerin befindet sich derzeit in Entgeltgruppe 14 und verdient brutto 6433 Euro im Monat. Bekäme sie die angestrebte Stelle in der erweiterten Schulleitung, würde sie in die Entgeltgruppe 15 eingestuft. Das, so sagt sie, mache unterm Strich „nur etwa 80 Euro mehr im Monat aus“.

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Ob es überhaupt soweit kommt und eine richterliche Entscheidung letztlich zu ihren Gunsten ausfällt, dürfte sich erfahrungsgemäß erst im Frühjahr 2024 zeigen. Dann wird in zweiter Instanz das Landesarbeitsgericht Hamm die Klage verhandeln. Erst nach Abschluss des dortigen Hauptsacheverfahrens kann das Land die ausgeschriebene Stelle dann endlich neu besetzen. „Es gibt zwei, doch nur eine kann es werden. Die es nicht werden sollte, versucht jetzt hier noch die Kohlen aus dem Feuer zu holen“, fasste Richter Michael Seidel die Problematik des Verfahrens zusammen.

Bei zwei gleich guten Bewerbern hat der Arbeitgeber einen Ermessensspielraum

Nachdem der Gütetermin gescheitert war, hat er den erstinstanzlichen Kammertermin im Arbeitsgericht Hagen auf den 5. Dezember, 9.45 Uhr, anberaumt. Der Vorsitzende wies aber bereits darauf hin, dass eine Auswahlentscheidung des Landes durch ein Arbeitsgericht „nur begrenzt überprüfbar“ sei, denn bei zwei gleich guten Bewerbern habe der Arbeitgeber einen Ermessensspielraum.

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