Hattingen. Der Mann begeht bewaffnete Überfälle. Jetzt steht seine Frau aus Hattingen vor Gericht. Ihr wird Geldwäsche vorgeworfen. Die Umstände sind dubios
Wegen des Vorwurfs der Geldwäsche steht eine Justizmitarbeiterin vor Gericht. Sie soll Gelder, die ihr damaliger Ehemann bei bewaffneten Raubüberfällen erbeutet hat, über ihr Konto geleitet haben. Die Hattingerin sagt, sie habe nichts davon gewusst. „Ich glaube Ihnen kein Wort“, kontert der Staatsanwalt. Die Umstände sind dubios.
Konkret geht es um zwei Verbrechen des Mannes und mehrere Geldbewegungen auf dem Konto der Frau. Mit anderen hatte der Mann mit einer Pistole bewaffnet eine 86-Jährige und andere Opfer in ihren Häusern überfallen und hohe Geldsummen erbeutet. „Ich dachte, er macht Inkassosachen“, beteuert seine Ex-Frau immer wieder.
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Weil das Geldeintreiben nicht ganz ungefährlich sei, habe sie sich oft Sorgen um ihn gemacht. Das zeigen auch Chatverläufe. Dabei passen ihre Nachrichten zu Tattagen der Überfälle. Zwar wusste die Hattingerin von Vorstrafen ihres Mann, „aber er hat hoch und heilig versprochen, dass er nichts mehr macht“ – und sie habe ihm geglaubt.
Verdacht erregen mehr als 30.000 Euro, die kurz nach dem Überfall auf die 86-Jährige in Köln in Etappen auf das Konto der Hattingerin eingezahlt werden. „Ich war 20 Jahre Finanzermittler und habe selten ein Konto gesehen, das so auffällig war, wie das der Angeklagten“, erklärt einer der Polizeibeamten vor Gericht. „Vor der Tat war es ein normales Girokonto, von dem mit Karte bei Lidl und fürs Tanken bezahlt wurde. Nach der Tat gab es keine dieser Abbuchungen mehr.“ Größere Einzahlungen habe es auch erst nach dem Raubüberfall gegeben.
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Die Angeklagte erklärt die Geldeingänge mit 30.000 Euro, die sie als Unterstützung für einen Hauskauf von ihrem Onkel bekommen habe. Der hatte es eigentlich für den Sohn der Familie angespart. Weil das Geld für die Finanzierung doch nicht gebraucht wird, liegt es zunächst mehrere Monate im Schrank. Dann habe sie beschlossen, ein neues Auto zu kaufen. Ihr Ehemann soll das Geld einzahlen. Warum er das in Etappen tut, ist nicht klar. Weil sein eigenes Urteil noch nicht rechtskräftig ist, verweigert er die Aussage.
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Staatsanwalt Christian Bolik fragt eindringlich nach. 30.000 Euro liegen monatelang in der Wohnung? Und das Geld sei ja für den Sohn gewesen, der habe davon nun nichts. Die Angeklagte betont, er bekomme das 2017 gekaufte Auto und sie habe die Verwendung mit dem Onkel besprochen.
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Der Staatsanwalt ist alarmiert und verweist auf die Wahrheitspflicht. Sein Verdacht auf Grundlage einer Chatnachricht: Der räuberische Ehemann hat das Auto gekauft. „Etwas mehr Freude über das Schmuckstück in Weiß“ lautet die Nachricht an seine Frau. „Das schreibt nur jemand, der das Auto bezahlt hat“, ist Bolik überzeugt.
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Auch weitere Geldeingänge auf dem Konto der Angeklagten erwecken das Misstrauen. 2400 Euro aus der Sparschublade will der Onkel seiner Nichte gegeben haben – um Anwaltskosten zu bezahlen, nachdem der Ehemann verhaftet worden war. Auch die Tante der Angeklagten will 2000 Euro beigesteuert haben. Sehr ausweichend antwortet sie, wird auch auf wiederholte Nachfragen zu dem, was ihre Nichte erzählt habe, nie konkret und sorgt damit bei Staatsanwalt und Richter für Unverständnis.
Sie habe geglaubt, ihr Mann wurde unschuldig verhaftet, beteuert die Angeklagte – und deshalb die Anwälte bezahlt. Inzwischen weiß sie es besser. In weiteren Terminen muss nun geklärt werden, ob sie wirklich nichts ahnte oder sich der Geldwäsche schuldig gemacht hat.