Hattingen. Wegen Handeltreibens und Besitzes von Betäubungsmitteln vor dem Amtsgericht Hattingen sollte einem Mann der Prozess gemacht werden.

Der Polizei bestens bekannt ist der Angeklagte, der schon wiederholt im Zusammenhang mit Drogen aufgefallen ist. Nun sollte ihm wegen Handeltreibens und Besitzes von Betäubungsmitteln vor dem Amtsgericht Hattingen der Prozess gemacht werden. Doch zu diesem erschien O. trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht.

Zwei Polizeikontrollen im Februar und April vergangenen Jahres

Der dringende Tatverdacht gegen O. fußt auf zwei Polizeikontrollen im Februar und April vergangenen Jahres. Bei der ersten hatten Polizeibeamte eine auffällige Personengruppe in der Innenstadt kontrolliert, darunter auch den mutmaßlichen Täter. Aus der Anklageschrift geht dabei hervor, dass die Polizeibeamten bei der Kontrolle bemerkten, wie der Angeklagte ein Tütchen mit Betäubungsmitteln von sich warf. Ein anderes Mitglied aus der Gruppe, bei dem Betäubungsmittel gefunden wurden, gab zudem an, dass er diese kurz zuvor von O. gekauft habe.

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Im zweiten Fall, Anfang April, kontrollierten Polizeibeamte eine Personengruppe nahe des Problem-Parkhauses an der Augustastraße, nachdem sie von dort Cannabisgeruch wahrgenommen hatten. Auch dort war der Angeklagte unter den Kontrollierten, auch damals warf er laut Anklageschrift ein Tütchen mit Betäubungsmitteln von sich.

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Nach Aussage eines als Zeugen zum Prozess geladenen Polizeibeamten sei O. in den letzten Wochen nicht mehr im Stadtgebiet gesehen worden, eine polizeiliche Vorführung habe daher wenig Aussicht auf Erfolg. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ Richter Johannes Kimmeskamp dann schließlich einen Haftbefehl gegen O.

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