Hattingen. Immer mehr Kinder brauchen Unterstützung in der Schule. Hattingen verlängert das Inklusions-Projekt bis Ende 2020. Was dann passiert, ist unklar.

Das Modellprojekt zur Schulassistenz in Hattingen, das eigentlich mit diesem Schuljahr endet, soll kurzfristig verlängert werden. Ob und in welcher Form es auch im kommenden Jahr fortgesetzt und auch auf andere Schulen übertragen werden kann, ist noch nicht klar. Denn die Finanzierung ist schwierig.

Immer mehr Kinder benötigen Unterstützung

Das Projekt war 2017 erfolgreich an der Grundschule Oberwinzerfeld gestartet und später auf die Heggerfeldschule ausgeweitet worden. Es bietet eine Pool-Lösung für die Schulassistenz zur Betreuung von Kindern mit einem besonderen Förderbedarf. So kann auf eine individuelle Antragsstellung verzichtet werden. „Die Einzelfallhilfe ist zum Teil absurd, wenn in einer Klasse mit 25 Kindern fünf Einzelfallhelfer sitzen“, erklärt Schuldezernent Matthias Tacke die Ausgangslage. In dem Projekt wurden nun Kräfte gebündelt, um mit der Unterstützung sowohl der Schule, als auch den Kindern gerecht zu werden.

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Dass diese Unterstützung immer gefragter ist, um den Alltag in der Schule sinnvoll zu bewältigen, weiß auch Tacke: „Es gibt immer mehr Kinder, die aus dem ‘normalen Rahmen’ herausfallen.“ Neben den Herausforderungen der Inklusion liegt nicht zuletzt einer der Gründe dafür in der Schließung der Förderschule in Hattingen.

Freiwillige Leistungen der Kommune

Durch die Corona-Krise sei die Stadtverwaltung nun ein Vierteljahr ins Hintertreffen geraten, was die Frage einer Überführung des Projektes betrifft. Da bereits zuvor Haushaltsmittel eingeplant wurden, können die Verträge mit den Schulassistenten aber zunächst bis Ende des Jahres verlängert werden. „Damit haben wir zwar erstmal nur eine Lösung für die Pilotschulen, aber sonst ginge das ganze Projekt verloren“, erklärt Tacke. Er kündigt an, dass auch für das kommende Jahr wieder Mittel im Haushalt angemeldet werden sollen.

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Problematisch seien aber die rechtlichen Rahmenbedingungen. „Ich darf jeden Betrag ausgeben, um das Kind, das schon in den Brunnen gefallen ist, zu retten. Aber ich darf so gut wie nichts ausgeben, um zu verhindern, dass es in den Brunnen fällt“, ärgert sich Tacke. Denn während die Prophylaxe als freiwillige Leistung der Kommune zählt, ist die Jugendhilfe ein Muss.

Verbindung mit dem Offenen Ganztag

Mit der gewonnenen Zeit soll nun über eine kosteneffiziente Fortführung, gegebenenfalls durch eine Verzahnung mit der OGS und eine mögliche Konstruktion für alle Schulstandorte beraten werden.