hattingen. . Identische Aufgaben von mehreren Kräften erledigt. Modellprojekt mit Grundschule Oberwinzerfeld ohne individuellen Rechtsanspruch 2018 geplant.
- 229 Schüler lernen im Rahmen der Inklusion mit nicht Behinderten an Schulen
- Gleichberechtigte Teilhabe soll generell sichergestellt werden
- Erkenntnisse sammeln zur Umsetzung im gesamten Stadtgebiet
Die Schulassistenz soll in Hattingen neu geregelt werden. Schulen sollen grundsätzlich in die Lage versetzt werden, Inklusion als gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft generell sicherstellen zu können, ohne einen individuellen Rechtsanspruch auszulösen. Die Verwaltung wird nach den Herbstferien 2018 ein Modellprojekt mit der Städtischen Grundschule Oberwinzerfeld starten.
229 Schüler lernen in Hattingen im Rahmen der Inklusion gemeinsam mit nicht behinderten Kindern und Jugendlichen und haben Unterricht im gemeinsamen Lernen. Wie das umgesetzt wird und wie es läuft in der Praxis, nahm der Schulausschuss in einem Bericht zur Kenntnis – allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit, um auf individuelle Fälle eingehen zu können. Von ihren Erfahrungen berichteten Schulleiterinnen von Grundschulen erst im nichtöffentlichen Teil der Sitzung. Dorthin war der Tagesordnungspunkt verschoben worden.
Das Modellprojekt soll in einer der nächsten Sitzungen ausführlich vorgestellt werden. Die Verwaltung hält es für notwendig, weil beim gemeinsamen Lernen offensichtlich nicht alles rund läuft.
„Durch das gemeinsame Lernen ist in den vergangenen Jahren ein sehr starker Anstieg an Hilfen zum Besuch einer Regelschule im Kontext der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach dem SGB VIII entstanden“, erläutert die Verwaltung in ihrer Vorlage. Dies könne dazu führen, „dass mehrere Schulassistenten in einer Klasse für quasi identische Aufgaben für unterschiedliche Kinder aufgrund des individuellen Rechtsanspruches zuständig sind.“ Da dieser Unterstützungsbedarf wahrscheinlich nicht für alle Kinder gleichzeitig entstehe, „muss die Schulassistenz neu geregelt werden“ nach Einschätzung der Verwaltung.
Drei Stellen für Eingangsklassen
Im Modellprojekt sollen erste Erkenntnisse und konzeptionelle Überlegungen zur Umsetzung im gesamten Stadtgebiet entstehen. Zur Unterstützung der inklusiven Beschulung werden drei Schulassistenten mit etwa 30 Wochenstunden in den Eingangsklassen eingesetzt. Finanziert werden sollen sie über Mittel für den Einsatz von nicht lehrendem Personal zur Unterstützung der Inklusion nach dem Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für schulische Inklusion.
Mit dem neunten Schulrechtsänderungsgesetz soll seit August 2014 ermöglicht werden, Kinder mit und ohne Behinderung im Regelschulsystem gemeinsam zu beschulen. Das allgemeine Bildungssystem soll allen gleichermaßen zugänglich sein.