Bund darf trotz Bürgerentscheid A 52 auf Gladbecker Gebiet bauen
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Gladbeck. . Die Gladbecker Bürger haben sich in einem Ratsbürgerentscheid gegen die Beteiligung am Ausbau der B 224 zur A 52 entschieden. Der Ausbau würde die Gladbecker 2 Millionen Euro kosten. Rechtlich gesehen ist die Situation aber noch nicht vom Tisch, da sich der Bund nicht an das Bürgervotum halten muss.
Die Gladbecker Bürger haben beim Ratsbürgerentscheid am 25. März eine 2 Mio-Euro Beteiligung Gladbecks am Ausbau der B 224 zur A 52 abgelehnt - wohl wissend, dass sie damit auch die gesamte Planung ablehnten. Welche rechtliche Bedeutung hat dieser Ratsbürgerentscheid aber tatsächlich? Die Frage stellt sich nun immer dringender, da von Seiten der Nachbarstadt Bottrop und auch vom Land auf einen Ausbau gedrängt wird.
„Gilt das Votum der Gladbecker gar nicht?“ Das fragen auch die Leser in ihren Beiträgen in diesem Online-Portal. Die WAZ fragte bei dem Rechtsdezernenten und Beigeordneten Dr. Thomas Wilk nach, wie die rechtliche Situation einzuschätzen ist.
Bürger einer Kommune können nicht über ein Bundesprojekt abstimmen
Rein rechtlich gesehen, so Dr. Wilk, sei die Situation folgendermaßen: „Autobahnplanung ist Bundessache. Wenn der Bund will, kann er die Autobahn A 52 auch auf Gladbecker Gebiet bauen lassen.“ Bürger einer Kommune können grundsätzlich nicht über ein Bundesprojekt abstimmen, eben deshalb konnte beim Ratsbürgerentscheid ja auch nur über einen Teilaspekt, nämlich die Gladbecker Beteiligung an dem Ausbau, abgestimmt werden. Ein Trick, um überhaupt eine Bürgerbeteiligung möglich zu machen, aber rechtlich einwandfrei, so Dr. Wilk.
Der Bund müsse sich folglich aber weder an das Bürgervotum noch an eine ablehnende Stellungnahme der Stadt halten, sondern könne den Ausbau theoretisch weiter planen, so Dr. Wilk. Das Land, das vom Bund mit der Verwaltung solcher Projekte beauftragt wird, und die Kommune würden zwar an der Planung beteiligt, träfen jedoch die letztendliche Entscheidung über den Ausbau nicht.
Die politische Dimension
Soweit zur Rechtssituation, die den Ratsbürgerentscheid, der laut Landesgesetzt zwei Jahre lang gilt, im Grunde aufhebt.
Die Stadt Informiert zur A 52
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Anders verhält es sich mit der politischen Gewichtung dieser Frage, so Dr. Wilk. „Politisch ist uns etwas anderes versprochen worden.“ So hatte der Leitende Ministerialrat Michael Heinze deutlich gesagt, dass der Autobahnausbau nicht im Dissens mit den Gladbecker Bürgern stattfinden werde. Sollte es dennoch dazu kommen und das Votum der Bürger ignoriert werden, hieße das, dass „Politik nicht verlässlich ist“, so die Einschätzung des Beigeordneten.
Eine Missachtung des Gladbecker Bürgervotum würde sicherlich Wellen weit über die Gladbecker Grenzen hinaus schlagen, ist auch Bürgermeister Ulrich Roland überzeugt.
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