Gladbeck.

. Auch wenn Gladbeck sich mit seinem Bürgervotum gegen eine Kostenbeteiligung an dem Tunnel entschieden hat, der hier für den A-52-Ausbau geplant war, wird die Bottroper Stadtspitze das Projekt deshalb keineswegs beerdigen. Sie verfolgt weiter das Ziel, dass die B 224 auf dem Gebiet der Nachbarstadt zu einem Teilstück der A 52 umgebaut wird. Daher wird sie das Genehmigungsverfahren für den Bottroper Abschnitt weiterlaufen lassen.

Das geht aus der Antwort der Bottroper Stadtverwaltung auf einen Antrag der dortigen Grünen hervor. Die Fraktion hatte gefordert, das Verfahren zu stoppen.

Bottrops Dezernent Willi Loeven zitiert in seiner Antwort die letzte Position des NRW-Wirtschaftsministeriums. Danach sei mit der Gladbecker Abstimmung eine Lösung zwar erst mal in weite Ferne gerückt, jedoch würden sich jetzt „alle Beteiligten von Bund, Land und Kommunen an einen Tisch setzen, um über die neue Situation und das weitere Vorgehen zu beraten“.

Wie berichtet, sieht das Land in dem Abschnitt zwischen A 42 und A 2 „einen eigenen Verkehrswert“, der unabhängig von den Essener oder Gladbecker Planungen weiter verfolgt werden könne.

Dem Bottroper Dezernenten liegen bisher keine Informationen vor, „dass das Verfahren für den Bottroper Abschnitt nicht weiter geführt werden soll“. Er verweist u.a. darauf, dass der Bund das Projekt weiter in seiner Liste der prioritären Vorhaben führt.

Loeven: „Sollte entgegen der bekannten Aussagen eine Entscheidung gegen den Ausbau auf Bottroper Gebiet getroffen und die B 224 nicht verändert werden, sind mit dem Landesbetrieb Straßen Optionen zu sondieren, ob und inwieweit Schallschutz realisierbar wäre.“ Loeven merkt jedoch an, dass sich Bottrop lange erfolglos bei Land und Bund um einen Lärmschutz an der B 224 bemüht habe. Die Grünen hatten neue Anstrengungen beantragt.

Bereits einen Tag nach dem Ratsbürgerentscheid hatte das Landesverkehrsministerium das Thema in einer Stellungnahme zur A-52-Abwahl der Gladbecker bewusst mit Blick auf Bottrop offen gehalten.

In seiner Stellungnahme im Anschluss an den Gladbecker Bürgerentscheid kündigte das NRW-Verkehrsministerium an, dass ein Planfeststellungsverfahren für das Autobahnkreuz Gladbeck (A 2) kurzfristig eingeleitet werden könnte. Der Bottroper Abschnitt befindet sich bereits in einem solchen Genehmigungsverfahren.