Gladbeck. Bürgermeisterin Bettina Weist kritisiert die Pläne der Staatskanzlei, die Finanzierung den „gebeutelten Kommunen“ aufzudrücken.

Die Stadt Gladbeck zeigt sich „irritiert“ ob der Pläne der Staatskanzlei, die Organisation, vor allem aber die Finanzierung, der geplanten Bezahlkarten für Flüchtlinge auf die Städte abzuwälzen. „Es kann nicht sein, dass sich das Land aus der Verantwortung zieht und einen Flickenteppich in Kauf nimmt und die finanzielle und organisatorische Verantwortung erneut den ohnehin schon gebeutelten Kommunen aufdrückt“, so Bürgermeisterin Bettina Weist.

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Insgesamt stehe die Stadt der Idee der bundesweiten Einführung der Bezahlkarte „offen gegenüber“ – aber nur, wenn das Land entsprechende Rahmenbedingungen schaffe. Im Vorfeld seien deswegen „noch viele Fragen“ zu klären, bis eine Einführung denkbar sei. „Die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete macht nur Sinn, wenn sie verpflichtend flächendeckend in NRW eingeführt wird und das Land die vollständige Finanzierung dieser durch den Bund beschlossenen Aufgabe übernimmt. Das Land steht in der Pflicht, einheitliche Vorgaben zu machen und die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen“, sagt Weist. Die Rahmenbedingungen wolle die Stadt dann prüfen, wenn die Bedingungen auch tatsächlich vorliegen. Für Gladbeck gelte: Sollte es keinen „Anschlusszwang“ für die Kommunen geben, werde der Rat der Stadt die endgültige Entscheidung über die freiwillige Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete treffen.

Zwei Bundesländer gehen eigene Wege bei der Bezahlkarte

Aktuell streben 14 der 16 Bundesländer ein gemeinsames Vergabeverfahren für die Karte an. Die Einführung ist im Sommer oder Herbst geplant, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern wollen die Karte zwar auch etablieren, dabei aber „eigene Wege gehen“. Dazu gehört zum Beispiel auch, dass von der Karte keine Überweisungen von Sozialleistungen ins Ausland, zum Beispiel an Familienmitglieder, mehr möglich sind.

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Der Bund plant, dass die Bezahlkarte nur in Geschäften des täglichen Bedarfs, Freizeiteinrichtungen oder beim Friseur eingesetzt werden kann. Bei der Ministerpräsidentenkonferenz wurde als Beispiel die Glücksspielbranche genannt, in der die Karte nicht funktionieren soll. Unabhängig von Karte oder nicht, haben Asylbewerber aber weiterhin den Anspruch auf 100 bis 150 Euro „Taschengeld“ in bar zur Deckung des „notwendigen persönlichen Bedarfs“.