Düsseldorf. Um den Missbrauch von Asylbewerberleistungen einzudämmen, gibt es künftig weniger Bares. NRW muss noch diese Details regeln.

NRW-Staatskanzleichef Nathanael Liminski (CDU) hat die Einigung der Bundesländer auf eine einheitliche Bezahlkarte für Flüchtlinge begrüßt. „Es ist ein wichtiges Zeichen für die Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit des Staates auch in Migrationsfragen, dass die einheitlichen Standards für die Bezahlkarte jetzt im Zeitplan vereinbart wurden“, sagte Liminski unserer Redaktion am Mittwoch. Die Länder hätten hier „sachgerecht und pünktlich geliefert“.

Bis zum Sommer wollen 14 von 16 Bundesländern ein Vergabeverfahren abschließen, so dass im Herbst erstmals der Bargeldverkehr für Flüchtlinge eingeschränkt werden könnte. Welche Bank als Anbieter der Sonderedition in Frage kommt, ist noch unklar. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern verfolgen derweil eigene Geldkarten-Pläne. Mit der neuen Karte soll die Überweisung von Sozialleistungen ins Ausland, etwa an zurückgebliebene Familienmitglieder, nicht mehr möglich sein.

NRW hofft, dass die neue Bezahlkarte für Flüchtlinge Fehlanreize eindämmt

„Eine möglichst bundeseinheitliche Anwendung der Bezahlkarte erhöht die dauerhafte Akzeptanz für eine auskömmliche Flüchtlingshilfe. Für unsere Kommunen soll damit auch weniger Bürokratie in der Versorgung verbunden sein“, erklärte Liminski. Mit der Einschränkung des Bargeldtransfers ins Ausland solle zudem ein Fehlanreiz für den Aufbruch nach Deutschland eingedämmt werden, so der NRW-Staatskanzleichef.

Die Länder können selbst entscheiden, welche genauen Bezahlfunktionen bei der neuen Karte eingeschränkt werden, um Missbrauch von staatlichen Asylbewerberleistungen zu verhindern. Zahlungen sollen möglichst nur noch in Geschäften des täglichen Bedarfs, in Freizeiteinrichtungen oder beim Friseur möglich sein. Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK), Hessens Regierungschef Boris Rhein (CDU), brachte für Blockierungen zum Beispiel die Glücksspielbranche ins Gespräch. Asylbewerber werden jedoch auch weiterhin gesetzlichen Anspruch auf ein Taschengeld in bar zur Deckung des „notwendigen persönlichen Bedarfs“ von etwa 100 bis 150 Euro monatlich haben, hieß es. Flüchtlingsorganisationen kritisierten die Bezahlkarte als „Diskriminierungsinstrument“.

Alleinstehende Asylbewerber haben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Anspruch auf maximal 410 Euro pro Monat. Der sogenannte notwendige Bedarf davon wie Essen, Körperhygiene-Artikel und Kleidung wird oft heute schon als Sachleistung ausgezahlt, so dass nur ein Taschengeld-Rest in bar für den „persönlichen Bedarf“ bleibt. Bei Paaren und Kindern sind die Sätze entsprechend geringer. Eine beheizte Unterkunft wird davon unabhängig bezahlt oder gestellt. Bislang konnten Flüchtlinge nach 18 Monaten mit einer Anhebung der Leistungen auf Bürgergeld-Niveau (früher Hartz IV) rechnen, auch die Gesundheitsversorgungsleistungen wurden dann entsprechend angepasst. Diese Schwelle soll künftig erst nach 36 Monaten erreicht werden. Einzige Ausnahme: Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine erhalten vom ersten Tag an in Deutschland Bürgergeld.

Bund-Länder-Beschlüsse zur Migration: Diese Punkte sind noch offen

Liminski machte deutlich, dass die Einigung bei der Bezahlkarte nichts an der Tatsache ändere, dass die Ampel bei der Umsetzung zentraler Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom vergangenen November bislang schlicht nicht liefere. „Wenn die Bundesregierung nicht endlich daran arbeitet, die Zugangszahlen von Geflüchteten ohne Aussicht auf Asyl nach Deutschland nachhaltig zu begrenzen, können Länder und Kommunen den Geflüchteten nicht mehr gerecht werden“, so Liminski. Ob Erneuerung des EU-Türkei-Abkommens, Rückführungsvereinbarungen mit Herkunftsländern oder ernsthafte Prüfung von Asylverfahren in Drittstaaten außerhalb der EU - all das sei gemeinsam beschlossen worden. „Jetzt erwarten die Länder, dass auch der Bund Wort hält“, sagte Liminski.