Recklinghausen / Gladbeck. Der monatelange Rechtsstreit um Fehler bei der Wahl des Kreisdirektors ist jetzt beendet. Diese Summe hat der Vorgang den Steuerzahler gekostet.
Der monatelange Rechtsstreit um die Wahl des Kreisdirektors ist beendet. Ex-Amtsinhaber Roland Butz (63, CDU) wird nicht von seiner Möglichkeit Gebrauch machen, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster einzulegen. Damit ist der Weg frei für den neugewählten Kreisdirektor Dominik Schad (40, SPD). Zwei Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen liegen hinter den zerstrittenen Parteien – Roland Butz auf der einen, der Kreis Recklinghausen auf der anderen Seite. Die Ursache für den Rechtsstreit habe „mit einem rechtswidrigen ersten Stellenbesetzungsverfahren“ eindeutig der Kreis gesetzt, betonte der ehemalige Kreisdirektor und Kreiskämmerer gegenüber der Redaktion.
Personalagentur gab eine wenig schmeichelhafte Bewertung über Butz ab
Tatsächlich hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen dem Kreis mit Urteil vom 28. Juni 2023 ins Stammbuch geschrieben, in dem Besetzungsverfahren den Grundsatz der Chancengleichheit verletzt zu haben, und der Verwaltung untersagt, die Kreisdirektor-Stelle neu zu besetzen. Ausschlaggebend für das Urteil war ein fragwürdiges Vorgehen einer vom Kreis beauftragten externen Personalagentur: Die hatte im Ältestenrat des Kreistages eine wenig schmeichelhafte Bewertung über Roland Butz abgegeben, obwohl erst für den Tag danach ein größeres Online-Bewerbungsgespräch zwischen dem Kandidaten und der Agentur vereinbart war.
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Nach dem Urteil fassten die Verantwortlichen im Kreishaus den Entschluss, das ganze Bewerbungsverfahren noch mal neu zu starten. Wie schon bei der ersten Wahl am 6. März 2023 ging der von der Politik favorisierte Bewerber Dominik Schad auch im zweiten Anlauf am 16. Oktober 2023 als eindeutiger Gewinner der Abstimmung hervor.
Verwaltungsgericht: Zweites Stellenbestzungsverfahren ist nicht zu beanstanden
Doch erneut ging Butz mit einem Eilantrag gegen die Wahl vor. Der Ex-Kreisdirektor warf dem Kreis, auch in Person von Landrat Bodo Klimpel (CDU), vor, sein Ansehen massiv beschädigt zu haben. Letztlich kam das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 12. Januar jedoch zu dem Ergebnis, dass das zweite Stellenbesetzungsverfahren nicht zu beanstanden sei. Roland Butz hätte dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen können. Doch der Jurist will einen Schlussstrich unter die „unerfreuliche Angelegenheit“ ziehen.
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Das monatelange Tauziehen um den Kreisdirektor-Posten hat nicht nur die Besetzung einer wichtigen Stelle im Kreishaus blockiert, sondern auch dem Steuerzahler Kosten verursacht. Honorare für Personalagentur und Anwaltskanzlei sowie Gerichtskosten summieren sich auf mehr als 36.000 Euro. Das entspricht mehr als dreieinhalb Monatsgehältern des neuen Kreisdirektors