Recklinghausen/Gladbeck. Naht ein Ende im Gezerre um den Kreisdirektor-Posten im Kreis Recklinghausen? Gericht lehnt Klage des Ex-Amtsinhabers Butz ab.
Das Verwaltungsgericht lehnt die Klage von Ex-Kreisdirektor Roland Butz ab. Damit könnte Dominik Schad sein Amt antreten. Einen Zweifel gibt es allerdings noch.
Roland Butz hat noch die Möglichkeit, Beschwerde einzulegen
Die zweite Runde im Rechtsstreit um die Wahl des Kreisdirektors geht an den Kreis Recklinghausen: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat im Eilverfahren die Klage des ehemaligen Kreisdirektors Roland Butz (63) abgewiesen. Damit ist der Weg frei für Dominik Schad (40), der zweimal vom Kreistag zum neuen Kreisdirektor gewählt worden ist. Allerdings hat Butz nun zwei Wochen Zeit, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster einzulegen.
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Bereits im September 2022 hatte der Kreistag beschlossen, die Stelle des Kreisdirektors neu auszuschreiben. Damit war klar, dass eine politische Mehrheit die seit 2007 andauernde Amtszeit von Roland Butz nicht verlängern wollte. Selbst in seiner eigenen Partei, der CDU, fand der Kreisdirektor keinen Rückhalt mehr.
Trotzdem trat Butz, dessen Amtszeit am 30. Juni 2023 endete, zur Wahl an und verlor in geheimer Abstimmung mit 13 zu 52 Stimmen gegen Dominik Schad (SPD), den ehemaligen Leiter des Jobcenters Kreis Recklinghausen. Der Unterlegene reichte Klage beim Verwaltungsgericht ein, weil er sich in dem Auswahlverfahren benachteiligt sah. Grund: Eine vom Kreis beauftragte externe Personalberatungsagentur hatte im Ältestenrat des Kreistages eine wenig schmeichelhafte Bewertung für ihn abgegeben, obwohl erst für den Tag danach ein größeres Online-Bewerbungsgespräch zwischen Butz und der Agentur vereinbart war.
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Auch das Verwaltungsgericht kam daraufhin zu dem Ergebnis, dass das Auswahlverfahren den Grundsatz der Chancengleichheit verletzt habe, und untersagte dem Kreis, die Kreisdirektor-Stelle zu besetzen. Nach dem Urteil fassten die Verantwortlichen im Kreishaus den Entschluss, das ganze Bewerbungsverfahren noch mal neu zu starten – diesmal ohne Unterstützung einer externen Agentur.
Ergebnis der Abstimmung fiel zugunsten von Schad aus
Am 16. Oktober 2023 trafen die beiden Konkurrenten erneut im Kreistag aufeinander. Wieder fiel das Ergebnis der Abstimmung eindeutig zugunsten von Schad aus (48 zu acht Stimmen). Und aufs Neue ging Butz mit einem Eilantrag gegen die Wahl vor.
Dass der Kreis sein Ansehen beschädigt habe, aus diesem Vorwurf machte Butz keinen Hehl. Die Verantwortlichen in der Kreisverwaltung zeigten sich allerdings überzeugt, dass das zweite Wahlverfahren ordnungsgemäß und fehlerfrei abgelaufen sei – und sehen sich jetzt durch den jüngsten Beschluss des Verwaltungsgerichts bestätigt.