Recklinghausen / Gladbeck. Die Kreisdirektor-Wahl entwickelt sich zur unendlichen Geschichte. Auch nach dem zweiten Wahlverfahren sollen Richter das letzte Wort haben.

Kurz vor Ablauf der 14-tägigen Frist ist am Freitag (27. Oktober) am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eine Klage gegen die Wahl des Kreisdirektors des Kreises Recklinghausen eingegangen. Der ehemalige Amtsinhaber Roland Butz (62) hat erneut Rechtsmittel eingelegt.

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„Der Eilantrag ist eingegangen“, bestätigte Kreis-Sprecherin Svenja Küchmeister am Freitagabend. Die Juristen des Kreises würden sich nun damit beschäftigen. Solange die Sache nicht geklärt sei, könne der neu gewählte Kreisdirektor Dominik Schad (40) sein Amt nicht antreten, so Svenja Küchmeister.

Große Mehrheit im Kreistag Recklinghausen stimmte bei der Wahl gegen Butz

Der Recklinghäuser Kreistag hatte Dominik Schad (SPD) am 16. Oktober mit großer Mehrheit zum Kreisdirektor und allgemeinen Vertreter des Landrats bestellt. In geheimer Wahl entschieden sich 48 Kreistagsmitglieder für Schad, acht Stimmen gingen an Butz, der zuvor 16 Jahre lang das Amt des Kreisdirektors inne hatte. CDU-Mann Butz fand aber selbst in der CDU-Kreistagsfraktion keinen Rückhalt mehr.

Der ehemalige Kreisdirektor Roland Butz (r.), hier mit Landrat Bodo Klimpel, hat Klage eingereicht.
Der ehemalige Kreisdirektor Roland Butz (r.), hier mit Landrat Bodo Klimpel, hat Klage eingereicht.

Dominik Schad war bereits im März zum neuen Kreisdirektor und Kämmerer des Kreises Recklinghausen gewählt worden. Auch damals reichte Roland Butz Klage ein – mit Erfolg. Das Verwaltungsgericht kam zu dem Ergebnis, dass das Auswahlverfahren den Grundsatz der Chancengleichheit verletzt habe, und untersagte dem Kreis mit Urteil vom 28. Juni 2023, die Kreisdirektor-Stelle zu besetzen. Nach dem Urteil fassten die Verantwortlichen im Kreishaus den Entschluss, das ganze Bewerbungsverfahren noch einmal neu zu starten.

Kreis Recklinghausen ist überzeugt, dass die zweite Wahl korrekt abgelaufen ist

Über seine Motive, erneut Klage einzureichen, äußerte sich Roland Butz bislang auch auf Anfrage der Redaktion nicht. Der 63-jährige Jurist sah sich in dem ersten Auswahlverfahren benachteiligt, weil die vom Kreis beauftragte externe Personalberatungsagentur in der Ältestenratssitzung des Kreistages eine wenig schmeichelhafte Bewertung für ihn abgegeben hatte, obwohl erst für den Tag danach ein größeres Online-Bewerbungsgespräch zwischen Butz und der Agentur vereinbart war.

Die AfD-Kreistagsfraktion, die Butz als einzige Partei im Kreistag unterstützte, ist der Auffassung dass die „massive Herabwürdigung“ und „persönliche Beschädigung“ des Kandidaten Butz durch die Personalagentur nicht „geheilt“ worden seien und auch die Wiederholungswahl beeinflusst hätten. Ob die Verwaltungsrichter dieser Argumentation folgen, bleibt abzuwarten. Der Kreis selbst ist überzeugt, dass das zweite Wahlverfahren keinen Grund zur Beanstandung bietet.