Gladbeck. Ein mit Cannabis angereicherter Kuchen hat eine 15-Jährige ins Krankenhaus, die Tante aus Gladbeck vor Gericht gebracht. Aussagen variieren sehr.
Sie hat ihrer 15 Jahre alten Nichte selbstgebackenen Zitronenkuchen serviert, der mit Cannabis „verfeinert“ war. Das Mädchen landete im Krankenhaus. Wegen der Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige musste sich eine 70-Jährige vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Gladbeck verantworten.
Tränenreiches Geständnis vorm Schöffengericht in Gladbeck
Die Angeklagte legte, mehrfach von Tränen unterbrochen, ein Geständnis ab, schilderte den Nachmittag im Juni 2023 in ihrer Wohnung allerdings anders als ihre Nichte. Sie habe nie zuvor etwas mit Betäubungsmitteln zu tun gehabt, beteuerte sie. Etwa drei Wochen vor der Tat sei sie mit der 15-Jährigen in Essen gewesen. Als sie nach dem Shoppingbummel zum Parkplatz zurückkamen, hätten dort junge Männer Haschisch-Zigaretten geraucht.
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Ihr Angebot mitzurauchen, habe sie abgelehnt, allerdings ein geschenktes Stück Haschisch mitgenommen. „Ich hatte von einem Bekannten gehört, dass seine krebskranke Mutter nach dem Verzehr von Cannabis-Plätzchen immer schmerzfrei war und mir ansonsten überhaupt keine Gedanken gemacht.“
Angeklagte: Nichte hat mich manipuliert
Ihre Nichte habe sie dann immer wieder gedrängt, damit zu backen. „Sie hat mich manipuliert, fast täglich angerufen“, und schließlich habe sie nachgegeben. Die 15-Jährige habe an jenem Nachmittag noch ihren 21-jährigen Cousin geholt, und gemeinsam habe man von dem Kuchen gegessen.
Ihr sei davon sehr schnell schwindelig und übel geworden, den beiden anderen kurze Zeit später auch. Die jungen Leute hätten sich auf die Couch gelegt, sie selbst sei ins Bett gegangen. Den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, das junge Mädchen sei bewusstlos geworden, wies die Rentnerin allerdings entschieden zurück: „Ich schwöre, dass sie bei Bewusstsein war.“
15-Jährige muss ins Krankenhaus, ihr Cousin (21) sogar auf die Intensivstation
Die 15-Jährige schickte am späten Abend ihrer Mutter eine Nachricht mit der Bitte, sie abzuholen, weil es ihr nicht gutgehe. Beide jungen Leute mussten ein paar Tage stationär behandelt werden, der 21-Jährige musste eine Nacht auf der Intensivstation verbringen.
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An die Vorgeschichte in Essen erinnere sie sich nicht, sagte die Nichte als Zeugin. Sie und ihr Cousin hätten auch nicht gewusst, dass Cannabis im Kuchen war. Als ihnen übel wurde, hätten sie gebeten, einen Krankenwagen zu rufen. Ihre Tante habe sie aufgefordert, auf der Straße den Notruf zu wählen und dort zu warten. „Sie hat gesagt, die Sanitäter lasse sie nicht in die Wohnung, sie wolle keinen Ärger mit den Bullen“, so die Jugendliche. Fast wortgleich sagte auch ihr Cousin aus. Beide wurden von der Angeklagten wiederholt unterbrochen: „Alles Lügen“, rief sie immer wieder.
Mutter sagt vor Gericht, die Tochter habe mit Zuckungen in der Wohnung ihrer Tante gelegen
Die Mutter des Mädchens, wie andere Familienmitglieder mit der 70-Jährigen seit Jahren zerstritten, sagte aus, sie habe ihre Tochter nicht ansprechbar und mit Zuckungen in der Wohnung der Angeklagten angetroffen, beide jungen Leute sofort zum Krankenhaus gefahren und am Tag darauf Anzeige erstattet.
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Das Gericht verurteilte die bisher unbescholtene Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr mit zweijähriger Bewährungszeit. Die Abgabe von BTM an Minderjährige sei in jedem Fall strafbar, unabhängig davon, ob das junge Mädchen davon gewusst habe oder nicht, sagte der Vorsitzende Richter Markus Bley. Trotz der Folgen für die 15-Jährige sei die Strafe gering ausgefallen, weil die Zeugenaussagen in Teilen nicht ganz nachvollziehbar seien, die Angeklagte geständig sei und echte Reue gezeigt habe.