Bottrop / Gladbeck. Die Ele geht im März mit einem dynamischen Stromtarif auf den Markt. Wer den nutzen möchte, braucht einen intelligenten Stromzähler.

Der Stromversorger Ele bietet seinen Kunden voraussichtlich ab März einen dynamischen Stromtarif an. Statt eines festen Preises pro verbrauchter Kilowattstunde zahlen die Kunden in diesem Tarif den aktuellen Preis an der Strombörse und können ihren Stromverbrauch in Zeiten legen, in denen der Strom dort besonders günstig ist. Dafür muss die Ele-Schwester Vertriebsnetz (EVNG) allerdings einen Kraftakt vollbringen und die alten schwarzen Stromzähler in den Kellern durch intelligente Messgeräte (Smartmeter) ersetzen, die digital im Viertelstundentakt den Verbrauch melden.

Bottroper sollen profitieren vom neuen Energiewende-Gesetz

Der Stromversorger tut das nicht ganz freiwillig. Ab 2025 müssen alle Stromanbieter solche dynamischen Tarife anbieten und nach und nach die alten Stromzähler durch digitale Endgeräte ersetzen. Für die EVNG heißt das ganz grob vereinfacht: Bis zum Jahr 2030 muss das Unternehmen einen Großteil seiner mehr als 202.000 Stromkunden in Bottrop, Gladbeck und Gelsenkirchen mit Smartmetern ausrüsten. Diese Vorgabe macht das „Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“, das im Frühjahr 2023 in Kraft getreten ist. Bei den großen Stromverbrauchern und -erzeugern dürfen die Netzbetreiber mehr Anlauf nehmen: Die Umstellungspflicht beginnt für diese erst im Jahr 2028.

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Seit Inkrafttreten des Gesetzes bereiten sich die Experten des Netzbetreibers EVNG auf diese technische und logistische Herausforderung vor. Ron Bernstein, beim Netzbetreiber Verteilnetz unter anderem für das Zählerwesen zuständig, beschreibt den Stand der Dinge so: „Die EVNG ist gesetzlich verpflichtet, bis Ende 2030 unter anderem bei Messstellen mit einem Verbrauch von mehr 6000 Kilowattstunden (kWh) und größeren Einspeisern ein intelligentes Messsystem, also Basiszähler plus Smart-Meter-Gateway, einzubauen. Dazu wird ab Anfang 2025 die Verpflichtung für den Einbau eines intelligenten Messsystems auf Kundenwunsch kommen. Wenn also zum Beispiel ein Kunde mit einem Jahresverbrauch von unter 6000 kWh den Wunsch äußert, mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet zu werden, weil er einen dynamischen Stromtarif nutzen möchte, sind wir verpflichtet, diesem Wunsch innerhalb von vier Monaten nachzukommen.“

So sehr schwanken die Preise an der deutschen Strombörse

Und diesen Wunsch könnten demnächst viele Kunden äußern. Im September 2023 hat das Verbraucherportal Verivox zwar noch ausgerechnet, dass dynamische Tarife sich in vielen Haushalten noch nicht unbedingt rechnen wegen der Kosten für Anschaffung, Einbau und Betrieb der intelligenten Strom-Messer. Diese Kosten werden aber im Energiewende-Gesetz zum Teil gedeckelt.

Und wie viel Sparpotenzial in der Strom-Börse steckt, zeigt ein Vergleich von zwei Preisen am Dienstag: Frühmorgens um zwei Uhr kostete die Megawattstunde 4,17 Euro. Sechs Stunden später, als in Deutschlands Küchen die Kaffeemaschinen und Toaster angeworfen waren, stieg der Preis für die Megawattstunde um weit mehr als das Zehnfache auf 76,42 Euro.

Wir haben in Bottrop, Gelsenkirchen und Gladbeck mit dem Einbau intelligenter Messsysteme begonnen, stehen aber noch relativ am Anfang.
Ron Bernstein, EVNG

Da kommt etwas zu auf den Netzbetreiber, weiß auch Ron Bernstein: „Wir haben in Bottrop, Gelsenkirchen und Gladbeck mit dem Einbau intelligenter Messsysteme begonnen, stehen bei dieser Aufgabe aber noch relativ am Anfang. Aktuell gehen wir davon aus, in den nächsten Jahren mindestens 4000 intelligente Messsysteme pro Jahr zu verbauen.“

Gut möglich also, dass die Ele ihrer Netzschwester EVNG mit ihrem neuen Tarifangebot eine Menge Mehrarbeit beschwert. Über die Tarifdetails kann Ele-Sprecher Peter Efing noch keine Angaben machen: „Die Kolleginnen und Kollegen sind aber zuversichtlich, dass sie unseren Kunden bis Ostern ein Angebot auf den Tisch legen können.“

Die EVNG wird deshalb im Zweifel schnell reagieren müssen, weiß auch Ron Bernstein: „Die Lage kann sich aber, zum Beispiel aufgrund einer veränderten Gesetzeslage oder einer dynamischen Entwicklung des Kundenverhaltens, auch noch wieder grundlegend verändern. Deshalb werden wir die weitere Entwicklung aufmerksam beobachten, stellen uns aber dieser herausfordernden Aufgabe und gehen davon aus, dass wir sie zeitgerecht erfüllen werden.“