Recklinghausen/Gladbeck. Für sechs Geburtsjahrgänge läuft beim Führerscheinumtausch bald eine wichtige Frist ab. Kreis spricht von Antragsflut und hat Probleme.
Wer zwischen 1965 und 1970 geboren wurde und noch einen alten Papierführerschein besitzt, hat im Kreis Recklinghausen – und somit auch in Gladbeck – keine Chance mehr, den grauen oder rosafarbenen „Lappen“ rechtzeitig gegen den modernen EU-Führerschein einzutauschen. Die Frist läuft am 19. Januar 2024 ab. Autofahrerinnen und Autofahrer müssen aktuell mit einer dreimonatigen Wartezeit rechnen, bis sie nach Antragstellung den neuen Führerschein in den Händen halten. Das bestätigt Kreis-Sprecherin Svenja Küchmeister.
Der Engpass wird von der Kreisverwaltung selbst verursacht
Der Engpass ist nicht die Bundesdruckerei. Es ist die Kreisverwaltung selbst, die den Stau verursacht. „Die Hälfte der Stellen in der Führerscheinstelle ist nicht besetzt“, erklärt Svenja Küchmeister. Etliche Mitarbeiter seien in andere Behörden auf besser dotierte Stellen gewechselt. Der Kreis habe „immense Probleme“, die Stellen, die spezielles Fachwissen erforderten, nachzubesetzen.
Der Führerschein-Tausch ist verpflichtend. „Wer weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist verstreichen lässt, riskiert ein Verwarngeld in Höhe von zehn Euro“, so der ADAC. Das Straßenverkehrsamt des Kreises relativiert diese Aussage allerdings. Wer bei einer Fahrzeugkontrolle nachweise, dass er den Antrag fristgerecht gestellt habe, dürfe weitere drei Monate ungestraft mit dem alten Führerschein weiterfahren. Hoffentlich, mag sich mancher Betroffene jetzt fragen, weiß das auch die Polizei.
Anlaufstelle ist die Führerscheinstelle beim Straßenverkehrsamt in Marl
Anlaufstellen für die Bürger sind entweder das Bürgeramt der jeweiligen Stadt oder die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung an der Stettiner Straße in Marl. Dort werden alle Anträge abschließend bearbeitet. „Wir versuchen, die Flut zu bewältigen“, sagt Svenja Küchmeister, unter anderem mit Kräften, die sich aktuell noch in der Ausbildung befinden.
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Die Termine der Führerscheinstelle sind aktuell gut gebucht. Termine können entweder telefonisch (02361/53-7777) oder über die Internetseite der Kreisverwaltung (www.kreis-re.de) vereinbart werden. Nach Angaben der Pressesprecherin werden allerdings an jedem Morgen freigewordene oder zusätzliche Termine ins Internetportal eingestellt. „Es lohnt sich also, morgens reinzuschauen.“
Zwischen Weihnachten und Neujahr ist die Kreisverwaltung und damit auch die Führerscheinstelle allerdings geschlossen. Zur Antragstellung mitzubringen sind ein Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles, biometrisches Lichtbild und der bisherige Führerschein. Es fallen Gebühren in Höhe von 25,30 Euro an. Wenn der neue Kartenführerschein direkt nach Hause gesandt werden soll, kostet das fünf Euro mehr, also 30,30 Euro.
Der Tausch der Führerscheine geht in den nächsten Jahren noch weiter
Mit dem Führerschein-Pflichtumtausch wird eine EU-Regelung umgesetzt. Das Nebeneinander der mehr als 110 verschiedenen Führerscheine in Europa soll beendet werden. Der Umtausch geht in den nächsten Jahren weiter. Zum 19. Januar 2025 sind die Jahrgänge 1971 und später dran. In einer zweiten Stufe sollen ab 2026 dann die bislang unbefristeten Scheckkartenführerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind, ausgetauscht werden. Übrigens: Alle Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.