Gladbeck. Beim Kreis Recklinghausen läuft der Umtausch der Fahrerlaubnisse für die Jahrgänge 1959 bis 1964 auf Hochtouren. Worauf geachtet werden muss.
Die Frist zum Führerscheinumtausch läuft für einige Jahrgänge nun ab. Wer in den Jahren 1959 bis 1964 geboren wurde, der hat nur noch bis zum 19. Januar Zeit, seinen bisherigen Führerschein umzutauschen in das aktuelle Kartenformat. Weil es sich um besonders geburtenstarke Jahrgänge handelt, herrscht beim zuständigen Straßenverkehrsamt des Kreises Recklinghausen großer Andrang. Darum gilt: Wer sich bis jetzt noch keinen Termin sichern konnte, wird den neuen Führerschein wohl nicht vor Ende der Frist erhalten.
Die zuständigen Stellen begründen die empfohlene Vorlaufzeit mit der notwendigen Bearbeitungszeit. „Mit dem Termin im Straßenverkehrsamt allein ist es noch nicht getan. Da die Führerscheine individuell auf Nachfrage hergestellt werden, braucht allein die dafür zuständige Bundesdruckerei in der Regel etwa zwei Wochen“, sagt Lena Heimers, Pressesprecherin des Kreises Recklinghausen auf Anfrage. Wie viele Autofahrer in Gladbeck ihren neuen Führerschein noch nicht beantragt haben, sei nicht verlässlich zu sagen, so die Sprecherin. Stadtscharfe Zahlen, allein für Gladbeck, liegen nicht vor.
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Antrag für Führerscheinumtausch im Bürgeramt oder im Straßenverkehrsamt
Allerdings stieg die Zahl der insgesamt im Kreis Recklinghausen umgetauschten Führerscheine von 5589 im Jahr 2019 sprunghaft auf 15.319 im Jahr 2022 an. „Diese Zahlen beinhalten alle umgetauschten Führerscheine seit 1999, also neben den grün-, grau- und rosafarbenen Papierführerscheinen auch unbefristete EU-Kartenführerscheine ab 2013“, so Heimers.
Autofahrer aus Gladbeck können ihren Führerschein entweder im Bürgeramt der Stadt beantragen oder im Straßenverkehrsamt an der Stettiner Straße in Marl. „Die dafür nötigen Termine sind sehr begehrt und momentan nur schwer zu bekommen“, so Heimers. Vorausgesetzt und mitzubringen sind der eigene Personalausweis – alternativ reicht auch der Reisepass – und der alte Führerschein, sowie ein aktuelles biometrisches Passbild. Die anfallenden Bearbeitungsgebühren in Höhe von 25,30 Euro müssen von dem Antragssteller wie üblich selbst getragen werden.
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Wer sich etwas Luxus gönnen und den Führerschein nicht auf dem Amt abholen, sondern nach Hause geliefert bekommen möchte, muss weitere fünf Euro, insgesamt also 30,30 Euro, einplanen. Der Antrag kann aber auch online gestellt und bearbeitet werden. Nur den Weg zum Amt müsse man so oder so bestreiten. „Man muss auch mit einem Online-Antrag den alten Führerschein persönlich auf dem Amt vorzeigen, um diesen entwerten zu können“, so Heimers. Sollte jemand die Frist nicht einhalten und mit einem veralteten Führerschein fahren, muss er mit einem Bußgeld von zehn Euro rechnen.
Die Jahrgänge bis 1970 haben noch bis zum Januar 2024 Zeit
Als nächstes sind die Jahrgänge 1965 bis einschließlich 1970 aufgerufen, ihre Führerscheine umzutauschen. Diese Gruppe hat dafür noch bis zum 19. Januar 2024 Zeit. Darauf folgen genau ein Jahr später die Jahrgänge seit einschließlich 1971. Bei allen Führerscheinen, die nach 1999 ausgestellt wurden, greift ein etwas anderes System. Dann ist nicht mehr das Geburtsjahr entscheidend, sondern das Jahr der Ausstellung der Fahrerlaubnis. Wieder jährlich gestaffelt sollen so alle Führerscheine, die vor dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, vereinheitlicht werden.
Bis zum Jahr 2033 dürften also alle Führerscheine vereinheitlicht sein, um sich besser vor Fälschungen schützen zu können. Hintergrund der Vereinheitlichung ist ein Beschluss der Europäischen Union. Die in den Mitgliedsstaaten unterschiedlichsten Führerscheine, wovon manche je nach Ausstellungszeitpunkt der Fahrerlaubnis auch auf nationaler Ebene variieren, sollen in fünf groben Umtauschphasen in kreditkartengroße Versionen getauscht werden.
Weiter Infos hat der Kreis auch auf seiner Internetseite zusammengestellt unter: www.kreis-re.de/fs-umtausch