Gladbeck. Der Rat der Stadt Gladbeck hat eine neue Rechtsdezernentin gewählt. Die Wahlsiegerin kennt die Verwaltungsstrukturen bereits.

Der Gladbecker Verwaltungsvorstand ist wieder komplett. Am Donnerstag wählte der Rat die neue Rechtsdezernentin. Wenig überraschend setzte sich in der Wahl Marie-Antoinette Breil durch, die bisherige Leiterin der Rechtsamtes. Schon in der vorangegangenen Sitzung des Hauptausschusses hatte eine breite Mehrheit die Wahl der 51-Jährigen empfohlen. Lediglich FDP und AfD hatten sich noch Bedenkzeit ausgebeten.

Im Rat stimmte dann auch die AfD für die 51-Jährige, lediglich die beiden FDP-Ratsleute enthielten sich der Stimme. Marie-Antoinette Breil wird in ihrer neuen Funktion unter anderem verantwortlich sein für das Rechtsamt, die Öffentliche Ordnung, die Feuerwehr und das Kulturamt.

Gladbecks neue Beigeordnete dankt dem Rat für das Vertrauen

Sie tritt damit die Nachfolge von Linda Wagner an. Die hat Gladbeck verlassen und wurde im Juni vom Rat der Stadt Duisburg zur Beigeordneten für Umwelt, Kultur, Gesundheit und Verbraucherschutz in Duisburg gewählt. Damit war die Stelle im Gladbecker Verwaltungsvorstand vakant und musste neu ausgeschrieben werden. Von insgesamt zwölf Bewerbern erfüllten fünf die formalen Voraussetzungen, durften sich an einem separaten Termin dem Rat vorstellen. Ein Bewerber zog zurück, am Ende entschied sich der Gladbecker Rat mit großer Mehrheit für Marie-Antoinette Breil.

Sie bildet nun gemeinsam mit Bürgermeisterin Bettina Weist, dem ersten Beigeordneten Rainer Weichelt sowie Kämmerin Silke Ehrbar-Wulfen und Stadtbaurat Volker Kreuzer den Verwaltungsvorstand.

Am Ende war die neue Beigeordnete erleichtert und glücklich. Sie dankte für das Vertrauen, nachdem sie auch zahlreiche persönliche Gratulationen und die obligatorischen Blumengrüße entgegengenommen hatte. Ihr neues Amt tritt die Gladbeckerin voraussichtlich am 1. Dezember an. Zunächst läuft mit der Wahl eine einmonatige Frist, innerhalb derer die Wahl beanstandet werden könnte. Das sieht das Landesbeamtengesetz so vor.