Recklinghausen/Gladbeck. Der Kreis Recklinghausen darf die Stelle des Kreisdirektors zum 1. Juli nicht neu besetzen. Verwaltungsgericht kritisiert das Auswahlverfahren.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat entschieden: Der Kreis Recklinghausen darf die Stelle des Kreisdirektors zum 1. Juli 2023 nicht neu besetzen. Der im März neu gewählte Kreisdirektor Dominik Schad (40) muss im Wartestand verharren. In einem Eilverfahren gab das Gericht dem Noch-Amtsinhaber Roland Butz (61) in allen Punkten Recht.

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Ziel seiner Klage ist es, dass ein komplett neues Auswahlverfahren gestartet und die Wahl wiederholt wird. Auch nach Auffassung des Verwaltungsgerichts war das bisherige Auswahlverfahren „rechtsfehlerhaft“. Eine externe Personalberatungsagentur hatte das Verfahren im Auftrag des Kreises durchgeführt und dabei, so das Gericht, die Chancengleichheit der Bewerber nicht hinreichend gewährleistet.

Knackpunkt war eine Sitzung des Ältestenrates

Knackpunkt war demnach eine Sitzung des Ältestenrates, dem führende Vertreter des Kreistages angehören und der als „Findungskommission“ dienen sollte. In diesem Gremium gab der externe Dienstleister am 30. Januar 2023 Bewertungen zu den einzelnen Kandidaten ab; auch über Roland Butz, dessen Bewerbungsgespräch – im Gegensatz zu den Konkurrenten –allerdings zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht stattgefunden hatte. Die Charakterisierung von Butz fiel trotzdem wenig schmeichelhaft aus, die von Dominik Schad hingegen fast schon überschwänglich.

Fazit des Gerichts: Bei objektiver Betrachtung erscheine das ganze Verfahren als Bevorzugung des Mitbewerbers. Und weiter rügt das Gericht, dass der Kreis die Auswahlentscheidung zumindest teilweise aus der Hand gegeben habe. Das sei nicht zulässig.

Der Kreis hat jetzt zwei Wochen Zeit, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einzureichen

Der Kreis hat jetzt zwei Wochen Zeit, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einzureichen. Der am 6. März im Kreistag neu gewählte Kreisdirektor Dominik Schad, bislang Leiter des Jobcenters, wird sein Amt am 1. Juli nicht antreten können. Wird das Klageverfahren fortgesetzt, würde es darum gehen, ob der Kreis das Auswahlverfahren komplett wiederholen muss. Die gerichtliche Auseinandersetzung könnte sich über Jahre hinziehen.

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Wie geht es jetzt – bis auf Weiteres ohne Kreisdirektor – weiter im Recklinghäuser Kreishaus? Dazu will Landrat Bodo Klimpel (CDU) am Freitag Stellung nehmen. Auf Anfrage der Redaktion sagte er: „Ich bin von diesem Urteil überrascht und nach wie vor überzeugt, dass wir ein ordnungsgemäßes Verfahren durchgeführt haben.“