Gladbeck. Ein 29-Jähriger musste sich vor Gericht in Gladbeck verantworten. Er soll seine Ex gestalkt haben. Noch heute fühlt sich die Frau nicht sicher.

Zu zwei Jahren und vier Monaten Haft hat das Schöffengericht am Amtsgericht Gladbeck einen 28 Jahre alten Mann verurteilt, weil er seiner Ex-Partnerin (29) über Monate nachgestellt und dabei nach Überzeugung des Gerichts diverse andere Straftaten begangen hat: Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz, gefährliche Körperverletzung, Diebstahl, Bedrohung, Beleidigung und Hausfriedensbruch.

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Die von den befreundeten Familien der jungen Leute arrangierte Beziehung hielt nicht lange. Von April bis August 2020 waren die beiden ein Paar, dann trennte sie sich von ihm. „Er war schon während unserer gemeinsamen Zeit aggressiv, beleidigend und auch handgreiflich. Nach unserer Trennung fing der Terror an“, sagte die 29-jährige Krankenschwester.

In Nachrichten soll der Angeklagte seine Ex-Partnerin beschimpft und bedroht haben

Jeden Tag und vor allem nachts versuchte er, sie telefonisch zu erreichen – bis zu 123 Mal. In schriftlichen Nachrichten beschimpfte, beleidigte und bedrohte er sie. Er lauerte ihr auf, verfolgte sie. Von all dem hielt ihn auch ein vom Gericht verhängtes Kontaktverbot nicht ab.

Den Großteil der Vorwürfe räumte der Angeklagte ein. Er habe nach der Trennung ein Alkoholproblem gehabt, täglich eine Flasche Hochprozentiges getrunken. Die ihm vorgeworfene Körperverletzung bestritt er. Doch auch in diesem Punkt hielt das Gericht die Aussage der Zeugin und Nebenklägerin für glaubwürdig. Sie schilderte, dass er sie an ihrem Auto abgepasst, einen Stein nach ihr geworfen habe, der sie an der Stirn traf, sie ins Auto gestoßen, festgehalten, geschlagen und ihren Fuß mit der Tür eingeklemmt habe. Schwellungen, Prellungen und Hämatome hatten Ärzte im Krankenhaus diagnostiziert.

Ende September 2021 gab der 29-jährige dann plötzlich Ruhe

Ende September 2021 gab der 29-Jährige plötzlich Ruhe, die bis Anfang 2022 anhielt. Sie seien wieder ein Paar geworden, sagte der Angeklagte. Sein Anwalt hielt der Zeugin vor, seinem Mandanten in diesem Zeitraum Nachrichten mit Smilies, Herzchen und auch Fotos geschickt zu haben. Eine konkrete Antwort darauf blieb die junge Frau schuldig, sagte nur: „Mit solch einem Typen hätte ich mich nicht noch einmal eingelassen.“

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Anfang 2022 gingen die Nachstellungen wieder los, kurz darauf war Schluss. „Weil ich eingesehen habe, dass es falsch war“, sagte der Angeklagte. Zu seinen Gunsten wertete das Gericht sein weitreichendes Geständnis und den von einem Sachverständigen diagnostizierten „schädlichen Gebrauch von Alkohol“. Deutlich schwerer aber wogen die negativen Aspekte: Der 29-Jährige ist mehrfach vorbestraft, wurde zuletzt 2019 wegen Erpressung und Nötigung seiner Mutter zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, die Bewährungszeit war noch nicht abgelaufen.

Ex-Partnerin sagt, ihr Leben habe sich komplett verändert

Auch die Folgen seiner Taten für das Opfer spielten bei der Strafzumessung eine große Rolle. Die junge Frau hatte anschaulich geschildert, dass sich ihr Leben komplett verändert habe: „Ich hatte Angst, allein aus dem Haus zu gehen, habe mich zur Arbeit fahren lassen, war oft bei meinen Eltern, habe zu Hause immer alle Rollos heruntergelassen. Ich lebte ständig in der Angst, dass er mir etwas antut.“ Bis heute sei ihr Leben eingeschränkt. „Ich fühle mich immer noch nicht sicher.“