Gladbeck / Essen. Diese Anklage hatte es in sich. Es ging um massiven Kindesmissbrauch. Doch der Prozess gegen einen Gladbecker endete mit einer Überraschung.

Wer diese Anklage gehört oder gelesen hat, wird völlig fassungslos gewesen sein. Einem Mann aus Gladbeck war vorgeworfen worden, die zwölfjährige Tochter seiner Lebensgefährtin massiv sexuell missbraucht zu haben. Im Prozess war von ungeschütztem Geschlechtsverkehr die Rede, von Drohungen und Gewalt. Verurteilt wurde der 44-Jährige am Ende jedoch nicht.

Die Richter am Essener Landgericht haben den Angeklagten von allen Vorwürfen freigesprochen. Außerdem wird er für die Zeit in der Untersuchungshaft entschädigt. Schon beim Prozessauftakt hatte sich gezeigt, dass die Beweislage schwierig sein würde, weil die mutmaßlichen Taten zehn Jahre zurückliegen sollten. Fünf Verhandlungstage hatte das Gericht angesetzt.

Glaubwürdigkeitsgutachterin hat am Ende ebenfalls Zweifel

Die Staatsanwaltschaft war ursprünglich davon ausgegangen, dass der Angeklagte die zur Tatzeit Zwölfjährige sogar mit Kabelbindern gefesselt, mit einer Rasierklinge verletzt und mit einem Medikament betäubt hat. Einmal sollte auch ein anderer Mann über das Internet zugeschaltet gewesen sein, um den Missbrauch an dem Mädchen live zu verfolgen. Beweisen ließ sich das jedoch nicht.

Laut Urteil war die Aussage der inzwischen erwachsenen Frau nicht frei von Widersprüchen. An manche Details hat sie sich während ihrer nichtöffentlichen Aussage angeblich überhaupt nicht mehr erinnern können. Auch eine extra hinzugezogene Glaubwürdigkeitsgutachterin soll am Ende Zweifel gehabt haben. Damit war eine Verurteilung für die Richter am Ende des fast komplett nichtöffentlichen Prozesses ausgeschlossen.