Gladbeck. Maximal eine Stunde mit Parkscheibe dürfen Autofahrer in Gladbeck an der Dorstener Straße im Stadtteil Zweckel parken. Sonst kann’s teuer werden.

Wenn auf dem Sportplatz an der Dorstener Straße in Gladbeck Hochbetrieb – beispielsweise während eines Turniers – herrscht, kann die Parkplatzsuche schon manches Mal zum Glücksspiel werden. Wer einen Treffer landet, sollte eines nicht vergessen: die Parkscheibe. Sonst kann es teuer werden.

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Drei Menschen (der WAZ-Redaktion bekannt), die sich immer wieder mit dem Problem konfrontiert sehen, können es kaum fassen: 20 Euro plus 28,50 Euro Gebühr sollten sie jetzt blechen, weil sie die geforderte Parkscheibe vergessen hatten. „Das kann doch wohl nicht sein, oder?!“

Herrscht auf dem Zweckeler Sportplatz Hochbetrieb, wird’s für Autofahrer eng

Eine Frau hatte gänzlich versäumt, das Teil hinter die Windschutzscheibe zu legen. Zwei weitere Autofahrer schauten nicht mehr rechtzeitig auf die Uhr, so dass die eine erlaubte Stunde abgelaufen war. Pech: Ein Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) ging just in den betreffenden Augenblicken an den Parkstreifen entlang und kontrollierte. Prompt bekamen die Autofahrer, die hier ihr Fahrzeug abgestellt hatten, ein Knöllchen. Dabei, so ärgert sich die Frau, seien es in ihrem Fall nur wenige Minuten über die Zeit gewesen: „Lauern die Politessen im Gebüsch? Oder haben sie die Dorstener Straße in der Nähe des Sportplatzes besonders auf dem Kieker, wenn dort gespielt wird?“

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Anna Langhof, Sprecherin in der Stadtverwaltung Gladbeck, erläutert, wie sich die Beträge bei Verwarn- und Bußgeld zusammensetzen.
Anna Langhof, Sprecherin in der Stadtverwaltung Gladbeck, erläutert, wie sich die Beträge bei Verwarn- und Bußgeld zusammensetzen. © FUNKE Foto Services | Thomas Gödde

In diesem Bereich im Stadtteil Zweckel, in der Nähe der Arbeiterwohlfahrt (Awo), ist das Parken von montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr sowie samstags zwischen 8 und 13 Uhr nur mit Parkscheibe zulässig. Und das zum Leidwesen mancher Autofahrer auch nur für maximal eine Stunde. „Ansonsten ist ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro fällig“, bestätigt Anna Langhof aus der Pressestelle der Stadtverwaltung Gladbeck. Die Sprecherin räumt jedoch durchaus ein, dass manchmal der Parkdruck im Umfeld des Zweckeler Sportplatzes hoch sei.

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KOD-Beschäftigte, die den ruhenden Verkehr im Auge behalten, klemmen in der Regel einen Hinweis an den Scheibenwischer desjenigen Autos, das nicht korrekt abgestellt ist. Anna Langhof sagt: „Der Bescheid kommt dann per Post.“ Dass Ertappte sogleich an Ort und Stelle bezahlen wollen, sei selten. Das hieße ja, „man trifft den KOD-Mitarbeiter an, wie er ein Knöllchen schreibt“. Die Verwaltungssprecherin erklärt: „In Ausnahmefällen, beispielsweise bei ausländischen Kennzeichen, ist Barzahlung möglich.“

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In der Regel begleichen „Parksünder“ innerhalb einer Woche direkt an der Stadtkasse (Neues Rathaus, Zimmer 223, Willy-Brandt-Platz 2) ihre „Knolle“. „Manche überweisen aber auch lieber“, weiß die Rathaussprecherin.

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Sie zählt auf: „Wer beispielsweise ohne Parkscheibe erwischt wird, muss 20 Euro bezahlen. Diejenigen, die länger als eine halbe Stunde überziehen, 25 Euro.“ Bei einer Überschreitung von einer Stunde sind 30 Euro fällig, bei zwei Stunden muss man noch mal fünf Euro drauflegen. Und so geht’s gestaffelt weiter.

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Alle, die die Zahlung pünktlich erledigen, können getrost einen Haken hinter die Angelegenheit machen. Und die anderen? Sie müssen noch tiefer ins Portemonnaie greifen. Langhof erläutert: „Es folgt ein Bußgeldbescheid. In welcher Höhe dabei die Gebühren ausfallen, hängt davon ab, wie hoch die Geldbuße ist. Denn fünf Prozent von dieser werden als Gebühren veranschlagt, mindestens jedoch 25 Euro. Hinzu kommen 3,50 Euro für die Erhebung von Auslagen, die durch die Zustellung von Dokumenten anfallen.“ So errechnet sich also der besagte Betrag von 48,50 Euro.

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Doch was ist unter den Dokumenten zu verstehen, die mit immerhin 3,50 Euro zu Buche schlagen? Anna Langhoff antwortet: „Die Bußgeldbescheide werden per Post mit Rückmeldung zugestellt.“ Damit keiner sagen kann, er habe von nichts gewusst.

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