Gladbeck. Bei einer Messerattacke ist ein 40-Jähriger in der Gladbecker Innenstadt schwer verletzt worden. Auslöser war ein Streit zwischen zwei Männern.
Bei einer Auseinandersetzung auf offener Straße in Gladbeck ist ein 40-Jähriger mit einem Messer schwer verletzt worden. Ein 39 Jahre alter Mann habe ihm bei einem Streit an der Ecke Friedrichstraße/Goethestraße in der Innenstadt am Donnerstagabend in die linke Schulter und das Gesäß gestochen, wie die Polizei Recklinghausen berichtet.
Lesen Sie auch
- Schädlingsbekämpfung. Eichenprozessionsspinner in Gladbeck: Kreis versprüht Biozid
- Gastronomie. Neuer Burgerladen in Gladbeck: Für wen sich ein Besuch lohnt
- Energiewende. Ele beschäftigt sich in Gladbeck mit der Zukunft des Heizens
- Leukämie. Letzter Wunsch: So war Max’ (7) Ausflug ins Disneyland
- Immobilien. Skandal in Gladbeck? Vor 30 Jahren erregte ein Neubau Zorn
„Die beiden beteiligten Männer kennen sich seit langer Zeit und gerieten bereits in der Vergangenheit mehrfach aneinander“, so Polizeisprecherin Corinna Kutschke. Am Donnerstagabend seien sich die Männer auf der Straße begegnet und hätten sich erneut gestritten. Dabei sei es zu Handgreiflichkeiten gekommen. Kutschke berichtet weiter: „Der 39-jährige Gladbecker zückte ein Messer und verletzte den 40-jährigen Gelsenkirchener schwer.“
Streit zwischen zwei Männern eskaliert: Gladbecker sticht zu
Beide Männer wurden mit Rettungswagen in Krankenhäuser gebracht, der 40-Jährige ist weiterhin stationär in Behandlung, aber ansprechbar. Der 39-Jährige erlitt leichte Schnittverletzungen und wurde wieder aus dem Krankenhaus entlassen.
Nach einer vorläufigen Festnahme durch die Polizei wurde er laut Kutschke nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen. Das Messer stellten die Beamten noch vor Ort sicher. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren ein, ermittelt werde gegen ihn nun wegen gefährlicher Körperverletzung.
++ Folgen Sie der WAZ Gladbeck auch auf Facebook! ++
Zunächst wurde berichtet, dass ein Familienstreit Hintergrund des Messerangriffs war, diese ersten Erkenntnisse konnten mittlerweile widerlegt werden. Es war keine dritte Person an dem Vorfall beteiligt.