Gladbeck. Nach dem verheerenden Erdbeben in der Türkei wollen Gladbecker obdachlose Angehörige nach Deutschland holen. Das ist zu beachten.
Nach dem verheerenden Erdbeben in der Türkei und in Syrien sind viele Menschen obdachlos geworden. Die Bundesregierung hat die Möglichkeiten eingeräumt, dass in Deutschland lebende Bürger davon betroffene enge Verwandte aus der Türkei vorübergehend nach Deutschland holen können. Auch in Gladbeck sind dazu bereits Anfragen im Rathaus eingegangen.
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Wer Hilfe anbieten möchte, kann dies bei der Ausländerbehörde der Stadt Gladbeck beantragen. „Bisher sind in diesem Zusammenhang bei der Verwaltung rund 35 Anfragen eingegangen, vier Verpflichtungserklärungen wurden ausgestellt“, so Pressesprecher David Hennig. Zum Hintergrund: Verwandte ersten oder zweiten Grades (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder, Geschwister) können für die Dauer von 90 Tagen ein Visum erhalten, wenn sie nachvollziehbar vom Erdbeben betroffen sind und zum Zeitpunkt des Erdbebens ihren Wohnsitz in einer der leidtragenden Provinzen gehabt haben.
Zur Aufnahme muss eine Verpflichtungserklärung abgegeben werden
Wer Verwandte in Gladbeck aufnehmen möchte, muss die deutsche Staatsbürgerschaft oder einen dauerhaften Aufenthaltstitel besitzen. Zudem muss eine Verpflichtungserklärung abgeben werden, mit der bestätigt wird, dass die Gastgeber während der Dauer des Aufenthalts für den kompletten Lebensunterhalt ihrer Verwandten aufkommen.
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Die Ausländerbehörde führt eine Bonitätsprüfung durch. Dazu muss der Gastgebende die Einkommensverhältnisse offenlegen. Die Höhe des erforderlichen Nettoeinkommens ist abhängig von der Zahl der Familienangehörigen, denen aufgrund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt gewährt wird (z.B. Ehepartner, Kinder). Der Gastgebende muss also über ein ausreichend pfändbares Einkommen verfügen.
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Alle Informationen zu den Bedingungen sich auf der Homepage der Stadt (www.gladbeck.de/einreisebedingungen-erdbebenopfer). Sozialdezernent Rainer Weichelt wird das Thema auf die Tagesordnung des Ausschusses für Soziales, Senioren und Gesundheit am 7. März setzen. Zudem soll dazu auch im Integrationsrat am 21. März berichtet werden.