Gladbeck. Nach den schweren Erdbeben in der Türkei und Syrien können Gladbecker ihre türkischen Verwandten nach Deutschland holen. So funktioniert es.

Gladbecker, die Verwandte aus den Erdbebengebieten in der Türkei nach Deutschland holen möchten, können sich bei der Ausländerbehörde der Stadt melden. Dort muss ein Antrag gestellt werden.

Verwandte ersten oder zweiten Grades (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder, Geschwister) können für die Dauer von 90 Tagen ein Visum erhalten, wenn sie nachvollziehbar vom Erdbeben betroffen sind – beispielsweise durch drohende Obdachlosigkeit oder schwere Verletzungen – und zum Zeitpunkt des Erdbebens ihren Wohnsitz in einer der leidtragenden Provinzen gehabt haben.

Die Gladbecker, die ihre Verwandten aufnehmen, müssen dazu die deutsche Staatsbürgerschaft oder einen dauerhaften Aufenthaltstitel besitzen, zudem müssen sie eine Verpflichtungserklärung abgeben. Mit der wird bestätigt, dass sie während der Dauer des Aufenthalts für den kompletten Lebensunterhalt einschließlich Krankenversicherungsschutz aufkommen werden.

Lesen Sie auch:

Ein Termin zur Abgabe der Verpflichtungserklärung muss zwingend telefonisch vereinbart werden. Zur Terminvereinbarung und für weitere Fragen stehen Dominique Schlusemann unter 02043 99 24 22 und Doris Foerster unter 02043 99 24 96 zur Verfügung.