Gladbeck. Von Bedrohung bis zu Drogen. Gleich mehrere Straftaten brachten einen Mann aus Gladbeck auf die Anklagebank. Warum das Gericht milde urteilte.
Beleidigung, Bedrohung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Besitz von Betäubungsmitteln. So lauteten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, derentwegen sich der 39-jährige K. vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Gladbeck verantworten musste. Trotz einschlägiger Vorstrafen gab ihm das Gericht noch eine Chance und verurteilte ihn zu einem Jahr und vier Monaten Haft mit Bewährung.
Drei Jahre waren K. und T. ein Paar, haben einen gemeinsamen Sohn. Im September 2021 ging die Beziehung in die Brüche – und der 39-Jährige rastete aus. Innerhalb weniger Tage schrieb er der Frau 64 Nachrichten mit übelsten Beleidigungen. Einmal verstieg er sich gar zu der Drohung „Genieße die letzte Zeit, die du noch hast.“
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Der Führerschein war weg – ans Steuer setzte sich der Angeklagte dennoch
Angeklagt war der Mann auch, weil er sein Auto benutzte, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen worden war. Fünf Mal innerhalb weniger Monate fiel er dabei bei Verkehrskontrollen auf. In einem Fall fand die Polizei im Handschuhfach Amphetamine.
Der Angeklagte war geständig, zeigte sich reumütig. Er sei, nachdem die Beziehung in die Brüche ging, in einem emotionalen Ausnahmezustand gewesen, sagte sein Anwalt. Auch seine Drogenabhängigkeit habe eine Rolle gespielt. Seit einem Jahr aber sei er auf einem guten Weg, habe Arbeit als Schlosser gefunden und suche regelmäßig die Drogenberatungsstelle „Drop out“ auf, bereite sich auf eine Therapie vor. Das Verhältnis zur Ex-Partnerin habe sich normalisiert. Zwischen ihnen sei Ruhe eingekehrt, bestätigt die Frau als Zeugin. Persönlichen Kontakt habe sie zum Angeklagten nicht mehr. Über das Jugendamt verbringe der gemeinsame Sohn einmal pro Woche ein paar Stunden mit dem Vater.
Als strafverschärfend wertete das Gladbecker Gericht die Vielzahl der Taten
Als strafverschärfend wertete das Gericht die Vielzahl der Taten, begangen während einer Bewährungszeit, und einschlägige Vorstrafen, als strafmindernd sein umfassendes Geständnis und seinen aktuellen Lebenswandel. „Sie sind auf dem Weg der Besserung, haben seit einem Jahr keine Straftaten mehr begangen, Ihre Sozialprognose ist positiv. Wir gehen davon aus, dass Sie künftig ein straffreies Leben führen“, sagte der Vorsitzende Richter Markus Bley in der Urteilsbegründung.
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Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. K. muss dem Gericht alle drei Monate nachweisen, dass er die Beratungsgespräche im „Drop out“ auch wirklich fortsetzt.