Gladbeck. Wegen einer Vielzahl von Verstößen musste sich ein junger Gladbecker Verkehrsrowdy vor Gericht verantworten. Der Richter fand deutliche Worte.
Fahren ohne Fahrerlaubnis, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Beleidigung, Körperverletzung und Sachbeschädigung. So lauteten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen den 21 Jahre alten M.. Das Jugendschöffengericht bewertete die Taten als weniger gravierend. Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Beleidigung, versuchter Körperverletzung und Nötigung verurteilte es den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 70 Euro und einem neunmonatigen Führerscheinentzug.
M. war am 28. Oktober 2021 mit seinem Audi in Zweckel unterwegs. Beim Abbiegen aus der Brahms- in die Beethovenstraße zwang er durch seine rasante Fahrweise einen 42-jährigen Autofahrer zur Vollbremsung. Die folgende verbale Auseinandersetzung eskalierte. M. warf eine halb gefüllte 1,5-Liter-Flasche Eistee durch das geöffnete Autofenster in den Wagen seines Kontrahenten, spuckte ihm ins Gesicht. Beide stiegen aus, tauschten üble Beleidigungen aus.
Angeklagter schlug dem Opfer das Handy aus der Hand
Als der 42-Jährige die Polizei anrufen wollte, schlug ihm M. das Handy aus der Hand und wollte wegfahren. Sein Gegner versuchte, das zu verhindern, indem er sich vor den Audi stellte. M. fuhr trotzdem, wenn auch sehr langsam, an. Der 42-Jährige gab den Weg schließlich frei, „weil ich nicht einschätzen konnte, ob er mich umfahren würde“, sagte er.
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Mit seiner Zeugenaussage relativierte das Opfer die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Die Flasche habe ihn nur gestreift, das Handy sei, dank einer Schutzhülle, nicht beschädigt worden, mit dem Auto habe er sich „ an mich herangetastet“, die Berührung des Autos am Bein habe nur einen blauen Fleck verursacht.
Gladbecker Gericht sieht Angeklagte nicht mehr als Heranwachsenden
Bei seiner polizeilichen Vernehmung hatte M. die Vorwürfe bestritten, vor Gericht war er geständig. Das wertete das Gericht als strafmindernd. Negativ schlug zu Buche, dass er einen Monat vor dieser Tat wegen eines ähnlichen Delikts zu einer Geldstrafe und zum Führerscheinentzug verurteilt worden war.
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Dem Antrag des Verteidigers, seinen Mandanten, der zur Tatzeit noch Heranwachsender war, nach dem Jugendstrafrecht zu verurteilen, um ihm beispielsweise ein Anti-Aggressions- oder Verkehrstraining auferlegen zu können, kam das Gericht nicht nach. „Dass Sie noch bei Ihrer Mutter wohnen, die alle schriftlichen Sachen für Sie erledigt, werten wir nicht als Reifeverzögerung“, sagte der Vorsitzende Richter Bernd Wedig in der Urteilsbegründung. „Sie sind intelligent und haben einen guten Beruf. Sie könnten ihre Angelegenheiten auch selbst regeln.“
Gericht rät Gladbecker zu Anti-Aggressionstraining
Pädagogische Maßnahmen wie ein Anti-Aggressionstraining oder eine psychologische Beratung halte er dennoch für sehr sinnvoll: „Für Ihren weiteren Lebensweg müssen Sie lernen, Ihre Impulsdurchbrüche zu händeln. Sie haben eine sehr kurze Zündschnur.“