Gladbeck. Ein 23-jähriger Gelsenkirchener soll in Gladbeck vor der Polizei geflüchtet sein und Widerstand geleistet haben. Jetzt gab es ein Urteil.
Auf der Flucht vor der Polizei rast ein Autofahrer nachts mit bis zu 90 km/h auf der Schützenstraße Richtung B 224, verursacht beim Überholen eines anderen Fahrzeugs beinahe einen Zusammenstoß, missachtet rote Ampeln, beschleunigt auf der B 224 auf 130, auf der A 2 auf bis zu 200 km/h. Dann sehen die Polizisten nur noch seine Schlusslichter (WAZ berichtete).
Die entscheidende Frage, ob wirklich der 23-jährige K. am Steuer saß, ließ sich vor dem Amtsgericht Gladbeck auch nach zwei Verhandlungstagen weder durch Zeugenaussagen noch anhand eines aus dem Streifenwagen aufgenommenen Videos klären. Vom Vorwurf des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sprach ihn Richter Torsten Dostal deshalb frei.
Bei einer Polizeikontrolle am Bahnhof West in Gladbeck wegen Drogen aufgefallen
Fest steht, dass der Angeklagte bei einer Polizeikontrolle am Bahnhof West mit drei anderen Männern im Laderaum eines Transporters angetroffen wurde. Die Beamten bemerkten Cannabisgeruch, fanden aber keine Drogen. Sie entfernten sich zunächst, kamen aber einige Zeit später, unterstützt von Kollegen in einem Zivilfahrzeug, zurück. In dem Moment fuhren zwei Pkw, die beim ersten Einsatz in der Nähe des Transporters geparkt waren, los.
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Fest steht auch, dass einige Zeit später Polizeibeamte vor der Tür der elterlichen Wohnung des Angeklagten in Gelsenkirchen standen. Sie fanden den 23-Jährigen im Kinderzimmer vor, wollten sein Handy sicherstellen, weil sie den Eindruck hatten, er wolle Beweismittel vernichten. Als er sich dagegen wehrte, kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Ein Polizist erlitt Schürfwunden an der Hand. Wie schon sein Vorgesetzter am ersten Verhandlungstag wollte auch dieser Beamte die Abwehr der Angeklagten allerdings nicht als Widerstand bezeichnen. „Er hat nicht versucht, jemanden zu verletzen, hat keine Gewalt angewendet, wollte nur sein Handy und den Fahrzeugschlüssel nicht hergeben.“
Richter rät dem Angeklagten: „Fahren Sie in Zukunft vorsichtig.“
Auch in diesem Punkt deshalb das Urteil: Freispruch. „Es bleibt nichts anderes übrig. Spekulationen verbieten sich. Im Zweifel für den Angeklagten“, sagte Richter Dostal in der Urteilsbegründung. Dem Angeklagten gab er noch mit auf den Weg: „Fahren Sie in Zukunft vorsichtig.“