Gladbeck. Die Kreisverwaltung Recklinghausen geht bald in die Betriebsferien. Aber Gladbecker können E-Autos am 30. Dezember noch anmelden.

Die Kreisverwaltung Recklinghausen bleibt, wie viele andere Behörden im Umkreis, zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. Die Betriebsferien für die Beschäftigten beginnen am 24. Dezember und enden am 2. Januar 2023. Ein Sonderfall ist die Zulassungsstelle in Marl. Dort können Menschen aus Gladbeck am Freitag, 30. Dezember, in der Zeit von 8 bis 12 Uhr eine Sonderöffnung nutzen. Hintergrund ist das Auslaufen der Frist für die Förderung von E-Fahrzeugen zum Ende des Jahres.

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„Wir möchten der Bevölkerung des Kreises Recklinghausen ermöglichen, auch kurz vor Jahresende ihr E-Fahrzeug zuzulassen, um Zuschüsse und Förderungen zu erhalten. Darum haben wir uns entschieden, trotz Betriebsferien kurzzeitig zu öffnen“, erklärt Matthias Wäsche, Leiter der Zulassungsstelle des Kreises Recklinghausen. „Das Angebot richtet sich aber ausschließlich an diejenigen, die Fahrzeuge zulassen möchten, denen nach dem Elektromobilitätsgesetz der Zusatz ‚E‘ auf dem amtlichen Kennzeichen zugeteilt werden kann“, erklärt Wäsche.

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Sofern Fahrzeugbriefe von finanzierten oder geleasten E-Fahrzeugen auf dem Postweg an die Zulassungsstelle gesandt werden, müssen diese bis zum 23. Dezember in der Zulassungsstelle in Marl eingegangen sein, damit die Zulassung am 30. Dezember bearbeitet werden kann. Andere Anliegen können an diesem Tag nicht bearbeitet werden. Eine Terminvereinbarung ist nicht nötig.

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Durch die Betriebsferien der Verwaltung ergibt sich die Möglichkeit, die Dienstgebäude für einen zusammenhängenden Zeitraum von neun Kalendertagen nicht bewirtschaften zu müssen. Damit entspricht die Kreisverwaltung einer Verordnung der Bundesregierung, die das Herunterregeln des Energieverbrauchs in der öffentlichen Verwaltung für den kommenden Winter vorschreibt. Außerdem haben die Beschäftigten die Möglichkeit, aufgelaufene Gleitzeitguthaben und noch nicht genommene Urlaubstage abzubauen.

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