Gladbeck. Polizei meldete im Juli vier Zwischenfälle in Bussen der Vestischen, bei denen Menschen verletzt wurden. Nicht immer ist die Situation eindeutig.
Im Juli hat das Polizeipräsidium Recklinghausen gleich vier Fälle gemeldet, in denen sich Fahrgäste der Vestischen bei einem Sturz im Linienbus verletzt haben. Kommt es jetzt häufiger zu solchen Zwischenfällen, was mögen die Gründe dafür sein und wie sieht es mit der Haftung aus?
„Die Kollegen aus der Haftpflichtabteilung und aus dem Fahrdienst verzeichnen einen ganz leichten Anstieg solcher Fälle“, erklärt Jan Große-Geldermann, Sprecher der Vestischen, auf Anfrage der Redaktion. Die Zunahme sei aber wohl allein auf das höhere Fahrgastaufkommen aufgrund des 9-Euro-Tickets zurückzuführen, meint er.
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Zuletzt gab es gleich mehrere Fälle, in denen Fahrgäste gestürzt waren
Zu Stürzen kommt es, wenn der Busfahrer oder die Busfahrerin verkehrsbedingt zu einer Vollbremsung gezwungen werden. So am 28. Juli in Bottrop, als dem Lenker eines Linienbusses der Vestischen nach Polizeiangaben in einem Kreisverkehr die Vorfahrt genommen wurde. Für zwei Fahrgäste endete die Tour im Krankenhaus. Am 5. Juli brachte ein unbekannter Autofahrer in Recklinghausen einen Busfahrer der Vestischen in die Bredouille, als er trotz Rotlichts in die Kreuzung einfuhr. Eine 54-jährige Frau stürzte bei dem Bremsmanöver und musste ebenfalls in einer Klinik behandelt werden.
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Manche Missgeschicke passieren aber auch beim Anfahren oder Anhalten des Busses an einer Haltestelle. So am 18. Juli in Marl, als ein vierjähriges Kind zu Boden ging und sich Blessuren zuzog. Zu einem Zusammenstoß zwischen einem Linienbus und einem Pkw kam es am 13. Juli in Herten, als der Busfahrer von einer Haltestelle losfuhr. Ein 51-jähriger Fahrgast erlitt Verletzungen.
Manchmal gibt es auch Streit um die Schuldfrage nach einem Sturz im Bus
Die Frage ist: Wer haftet in solchen Fällen? „Kommt es zu einem Sturz, greift die Haftpflichtversicherung der Vestischen, wenn unsere Fahrerin oder unser Fahrer die Schuld an dem Sturz trägt“, erläutert Jan Große-Geldermann. Ein unnötig starkes Bremsmanöver oder überhöhte Geschwindigkeit führt der Unternehmenssprecher als Beispiele an. Falls ein Verantwortlicher nicht ermittelt werden kann, komme die Versicherung des Fahrgastes zum Tragen. Große-Geldermann räumt allerdings ein, dass es in manchen Fällen Streit um die Schuldfrage gebe, der dann mitunter zwischen den Versicherungen ausgefochten werde. Auch dass bei der Vestischen Beschwerden über den Fahrstil von Busfahrern eingehen, bestreitet der Pressesprecher nicht.
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Große-Geldermann weist jedoch darauf hin, dass Fahrgäste auch eine Pflicht zur Eigensicherung haben. Stürze passierten häufig, weil sich die Menschen im Bus nicht richtig festhielten und die Kräfte, die im Fahrzeug wirken, unterschätzten. Die Vestische rät ihren Kunden, sich nach Möglichkeit einen Sitzplatz zu suchen. Senioren wird empfohlen, nicht durch den fahrenden Bus zu laufen, um zum Beispiel ein Ticket zu entwerten. „Bitten Sie doch einen jüngeren Fahrgast um diesen kleinen Gefallen. Der hilft bestimmt gerne“, glaubt Jan Große-Geldermann. „Und stehen Sie erst auf, wenn der Bus auch tatsächlich an der Haltestelle angekommen ist“, so sein Appell. Die Vestische bietet älteren Menschen zudem spezielle Mobilitätstrainings an. Dabei lernen die Teilnehmer auch, wie man mit einem Rollator sicher in den Bus ein- und aussteigt.