Gladbeck. In Gladbeck ist es zu Beschwerden über das Fehlverhalten einiger Hundehalter auf Friedhöfen gekommen. Der ZBG reagiert mit diesen Neuerungen.
Freilaufende Hunde und Hundehaufen, die nicht aufgesammelt werden: Das Fehlverhalten einiger Hundebesitzerinnen und -besitzer hat vor einigen Monaten in Gladbeck für ziemliche Aufregung gesorgt. Denn es ging um die Friedhöfe in der Stadt, wo solche Vorkommnisse zu massiven Beschwerden der anderen Friedhofsbesucher geführt hatten. Nun reagiert der Zentrale Betriebshof mit einem Maßnahmenkatalog, der generell noch einmal das richtige Verhalten beim Besuch der Ruhestätten thematisiert.
Fest steht: Friedhöfe sind mehr als nur Orte der Trauer. Sie dienen zudem auch als Orte der Begegnung und Naherholung, tragen als Grünanlagen aktiv zum Klima- und Naturschutz bei. So ist es natürlich auch in Gladbeck gewünscht, erklärt Leonie Nüfer vom ZBG, dass diese Orte auch von Spaziergängern – mit und ohne Hund –, Joggern und Menschen, die einfach nur die Ruhe im Grünen suchen, genutzt werden.
In der Corona-Pandemie sind auch in Gladbeck Friedhöfe zur Naherholung entdeckt worden
Vor allem in der Hochzeit der Corona-Pandemie haben auch in Gladbeck viele Menschen die Friedhöfe als beliebten Aufenthaltsort für sich entdeckt. Dieser Trend, so Leonie Nüfer, habe sich jetzt, wo Corona mehr oder weniger keine Rolle mehr spielt, nicht abgeschwächt. Die Frequenz der Besucherinnen und Besucher auf den Friedhöfen sei vielmehr nach wie vor genauso hoch wie noch im Corona-Herbst und -Winter.
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Grundsätzlich begrüßt man diese Entwicklung beim ZBG auch. Allerdings sollten sich aber auch alle Besucherinnen und Besucher an die geltenden Regeln halten. So müssen Hunde beispielsweise an der Leine geführt werden und dürfen eben nicht im Freilauf über die Gräber flitzen. Genauso selbstverständlich sollte es sein, dass Hundebesitzer die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner einsammeln und ordnungsgemäß entsorgen. Daran, Hunde auf Friedhöfen zu verbieten, denkt man in Gladbeck nicht. Die Tiere seien für viele oft auch ältere Menschen, die einen Angehörigen verloren haben, ein wichtiger Sozialkontakt, „spenden Trost und lindern die Einsamkeit“.
An den Eingängen der Friedhöfe in Gladbeck werden Hinweisschilder aufgestellt
Der KOD kontrolliert stichprobenartig
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom ZBG achten in ihrem täglichen Arbeitsablauf auf die Einhaltung der Regelungen aus der Friedhofssatzung und sprechen Bürger bei Verstößen auch direkt an, so der ZBG. In der Regel zeigten sich die Menschen hierbei einsichtig.
Das Friedhofspersonal kann aufgrund seiner täglichen Verpflichtungen und Arbeitsroutinen jedoch nicht überall sein, so dass Fehlverhalten von Friedhofsbesuchern nicht immer auffällt. Ebenso würden derartige Verstöße auch außerhalb der Dienstzeiten des Friedhofspersonals stattfinden.
Daher finden aktuell stichprobenartige Kontrollgänge vom KOD auf den Friedhöfen statt. Die bisher gemachten Erfahrungen zeigten jedoch, „dass es sehr schwierig ist, jemanden „auf frischer Tat“ zu ertappen, und dass Verursacherinnen und Verursacher nur selten ausfindig gemacht werden können“.
Allerdings sollen schon bald entsprechende Hinweisschilder an den Eingängen der Friedhöfe aufgestellt werden, damit es künftig erst gar nicht mehr zu Beschwerden kommt. Auf den Schildern aufgedruckt ist auch ein QR-Code. Nutzt man ihn, kann man sich bequem über die Homepage des ZBG noch ausführlicher zum Thema informieren. Darüber hinaus wird die Stadt mit dem nächsten Hundesteuerbescheid eigens angefertigte Flyer verschicken. Sie werden zudem auch an Hundeschulen und Tierärzte verteilt. Leonie Nüfer: „Ziel ist es, möglichst jeden Hundebesitzer zu erreichen und über die eigentlich selbstverständlichen Verhaltensweisen aufzuklären.“
Es gibt Lieferengpässe
Allerdings: Wann die Hinweisschilder an allen Gladbecker Friedhöfen aufgestellt werden können, steht noch nicht fest. Auch hier machen sich aktuelle Lieferengpässe bemerkbar. „Die Firma weiß noch nicht, wann die Schilder ausgeliefert werden können“, erklärt Nüfer.
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„Benimmregeln“ beim Friedhofsbesuch gelten darüber hinaus natürlich auch nicht nur für Menschen mit Vierbeinern. Wer mit dem Fahrrad oder E-Roller unterwegs ist, der muss beispielsweise absteigen und schieben. Das Befahren der Wege „mit Fahrzeugen aller Art“ ist nämlich nicht erlaubt. Und noch ein leidiges Thema: Abfälle, die bei der Grabpflege entstehen, gehören in die dafür bestimmten Sammelkörbe, die auf allen Friedhöfen in ausreichender Zahl vorhanden sind.
Eine ausführliche Übersicht mit den „Spielregeln“ für alle Friedhofsbesucher gibt es auf der Homepage vom ZBG.