Gladbeck. Tierschützer: Ein massiver Artenschwund sei bei der Installation von 39 Lichtmasten zu erwarten. Streng geschützte Arten verlören den Lebensraum.
Die Pläne der Stadtverwaltung, den Rundweg im Nordpark durch die Installation von 39 Lichtmasten bei Dunkelheit zeitgesteuert zu erhellen, stößt auf Widerstand bei Gladbecker Naturschützern. „Das wäre dort für viele nachtaktive Tiere eine einzige Katastrophe“, sagt Hannelore Eisenberg.
„Aus naturschutzfachlicher Sicht stören künstliche Lichtquellen die Lebensabläufe und Lebensgemeinschaften von Tieren auf Dauer“, so die aktive Tierschützerin von der Fledermaushilfe Gladbeck, die zu den Preisträgern des diesjährigen Umweltpreises der Stadt zählt, der noch vor Weihnachten verliehen wird.
Künstliche Lichtquellen stören die Lebensabläufe der Tiere auf Dauer
Jogger könnten auch mit kleinen, kaum störenden Kopflampen selbst ihre Laufstrecke ausreichend erhellen. Denn in den ohnehin stark beleuchteten
Die Beleuchtung ist schon lange im Gespräch
Den Nordpark zu beleuchten, ist keine neue Idee, die auch 2015 bei einer Bürgerkonferenzen zur Gestaltung einer familienfreundlicheren Innenstadt (Integriertes Handlungskonzept) festgehalten wurde.
Die Bezirksregierung hat Ende November auch für dieses Vorhaben Fördergeld (1,6 Mio. Euro für City Umbau) bewilligt.
Städten böten nur die noch unbeleuchteten Parks, Stadtwälder und Gärten „eine Rückzugszone für Eulen, Fledermäuse und Co“. Aber auch tagaktive Tiere wie Vögel und Eichhörnchen seien auf solche unbeleuchteten Ruhezonen angewiesen, „damit ihr Bio-Rhythmus nicht völlig durcheinander gerät“. Michael Korn vom Gladbecker Naturschutzbund NABU „sieht das genau so kritisch“.
Als Folgen der künstlichen Beleuchtung sei ein massiver Artenschwund etwa von Vögeln und Fledermäusen im Nordpark zu erwarten, befürchten die Tierschützer. Der Kreis Recklinghausen als Untere Naturschutzbehörde „ist bislang offensichtlich noch nicht über die Nordpark-Pläne unterrichtet worden“, sagt Hannelore Eisenberg, das habe ihre telefonische Nachfrage ergeben. Wobei bei einer Prüfung zu erwarten sei, „dass das Bundesnaturschutzgesetz den Beleuchtungsplan für den Nordpark nicht zulässt“.
Das Bundesnaturschutzgesetz schützt gefährdete Tierarten
Denn dieses schütze wild lebende Tiere geschützter und gefährdeter Arten auch vor einer Störung ihres Lebensraumes. „Zum Beispiel die Wasserfledermaus, die über der Fläche des Nordparkteichs ihre Beute jagt, oder den Abendsegler, der in größerer Höhe als Nachtjäger aktiv ist.“ Leuchtende Lampen im Park würden deren Beuteinsekten bei Dunkelheit anlocken, so dass die Tier ohne ausreichende Futterquelle den Nordpark als Lebensrefugium verlören.
Im Ingenieuramt wolle man bislang offenbar, so hätten Telefonate ergeben, „am Beleuchtungsplan festhalten“. Sie habe so den Vorsitzenden des Umweltausschusses, Klaus Omlor, angesprochen, berichtet Hannelore Eisenberg, „der das Thema für eine kommende Sitzung aufgreifen will“.
Auf Anfrage der WAZ teilt die Stadt mit, dass noch diese Woche Gespräche zum Thema zwischen dem Umweltreferat der Stadt und dem Ingenieuramt geplant seien.