Gladbeck. Ein WAZ-Leser kritisiert das Verhalten von Radlern in der Gladbecker Innenstadt. Und nicht nur das fällt ihm negativ auf.
Das Miteinander – oder eher: Nicht-Miteinander – von Menschen, die per pedes unterwegs sind oder radeln, bleibt ein Stein des Anstoßes. WAZ-Leser Ludger Tewes hat in der Fußgängerzone Gladbeck Beobachtungen gemacht, die er deutlich kritisiert. Seine Forderung: „Sie sollte samstags beobachtet werden.“
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Tewes schildert ein Erlebnis: „Ich gehe am Samstag auf dem Bürgersteig neben dem katholischen Verwaltungszentrum, drehe mich nach rechts, um über die Straße zu gehen, da berührt mich am rechten Ärmel ein Streifzug. Eine Fahrradfahrerin saust auf dem Bürgersteig von hinten an mir vorbei.“ Hätte er sich mehr zur Seite gedreht, wäre er umgefahren worden.
„Rollstühle mit schweren Batterien fahren gerne durch die Fußgängerzone“
Kritik am Verhalten von Radlern wird immer wieder laut. Dabei stellt David Hennig, Sprecher in der Stadtverwaltung, fest: „Im Vergleich zu den Vorjahren war es 2021 relativ ruhig, was das Radfahren in der Innenstadt angeht.“ Der Kommunale Ordnungsdienst kontrolliere regelmäßig.
Dass erwachsene Radler über Gehwege sausen, kommt immer wieder vor. Dabei gilt, so Polizeisprecherin Corinna Kutschke: „Bis zwölf Jahre dürfen Fahrradfahrer auf dem Bürgersteig fahren. Ältere müssen auf den Radfahrstreifen oder die Straße. Es sei denn, es gibt einen Gemeinschaftsweg für Fußgänger und Radler.“
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Überlegungen stellt WAZ-Leser Tewes auch an zu „Rollstühlen mit schweren Batterien und dreirädrigen Fahrzeugen mit kleinem Nummernschild, die samstags gern durch die Fußgängerzone, über die Hochstraße und Horster Straße fahren“. Er rechnet vor: „Ein Gewicht zwischen 50 und 70 Kilogramm, der Insasse mit einem Gewicht zwischen 70 und 80 Kilogramm. 150 Kilogramm beschleunigt auf 15 bis 25 Stundenkilometer ergeben eine kinetische Energie, die je nach Auftreffen auf Fußgänger Brüche und im zerebralen Bereich inoperable Zerreißungen mit Todesfolge hervorrufen können.“
Corinna Kutschke erläutert: „Die sogenannten Krankenfahrstühle sind auf dem Gehweg erlaubt, sollen aber Schrittgeschwindigkeit fahren. Wenn es keinen Bürgersteig gibt, dürfen sie auf die Straße oder Radwege ausweichen.“ Wer den Gehweg benutzt, muss unbedingt Schrittgeschwindigkeit einhalten. Dieses Tempo sei zwar nicht konkret definiert, bedeute aber „zwischen drei und sieben Stundenkilometer“. Die Sprecherin im Polizeipräsidium Recklinghausen stellt klar: „Das können die Kollegen kontrollieren. Gehen sie neben einem Krankenfahrstuhl her, der wesentlich schneller als mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs ist, wird das auch geahndet.“
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Die motorisierten Rollstühle gelten gesetzlich als Kraftfahrzeuge. „Man braucht dafür keinen Führerschein, aber eine Betriebserlaubnis. Diese erlischt bei technischen Veränderungen“, so Kutschke. Nach der Bauart richten sich auch die Regeln für die Benutzung im Straßenverkehr. Ein Modell, das mindestens zehn Stundenkilometer erreicht, könne auf der Straße rollen.