An 17 Schulen und zwei Kitas in Gladbeck gibt es Quarantänefälle. Das Freitesten nach fünf Tagen ist noch nicht möglich. Der Kreis erklärt warum.

Das Land hat angekündigt, die Corona-Regeln an Schulen und Kitas lockern zu wollen. Momentan gelten aber noch die bisherigen Regelungen. Das bedeutet unter anderem auch: Kinder, die sich derzeit in Quarantäne befinden, können nicht schon jetzt nach fünf Tagen mit einem PCR-Test freigetestet werden. So ist die Situation aktuell in Gladbeck.

Viele Eltern auch aus Gladbeck fragen nach der Möglichkeit des Freitestens

Seit das neue „Quarantänemanagement“ des Landes NRW bekannt ist, stehen auch beim Kreisgesundheitsamt in Recklinghausen gefühlt die Telefone nicht mehr still. „Viele Eltern wollen wissen, ob für ihre Kinder in Quarantäne das Freitesten schon gilt“, sagt Kreissprecherin Svenja Küchmeister. Darauf gibt es als Antwort stets ein klares: Nein. Denn, so Küchmeister, die neuen Corona-Regeln für Kitas und Schulen seien zwar bereits per Pressemitteilung bekannt gemacht worden. Die für die Umsetzung zwingend notwendige Verordnung des Landes NRW liege den Gesundheitsämtern aber noch nicht vor.

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„Die Erfahrung nach anderthalb Jahren Corona-Pandemie lässt vermuten, dass mit der neuen Corona-Verordnung auch vor Ende der Woche nicht zu rechnen ist“, schätzt Svenja Küchmeister. Und bis dahin gelte: Jeder Infektionsfall an einer Kita oder Schule werde auch weiterhin einzeln geprüft und dann nach Beurteilung der jeweiligen Lage entschieden, für wie viele Jungen und Mädchen aus dem Umfeld des infizierten Kindes ebenfalls die Quarantäne angeordnet wird. Und auch an der Quarantäneregelung selber ändere sich erst einmal nichts.

Es gibt Fälle an 17 Schulen und zwei Kitas in Gladbeck

Im Moment gibt es nach Auskunft des Kreises Quarantänefälle an 17 Gladbecker Schulen sowie in zwei Kindertagesstätten. Betroffen sind alle Schulformen. „Wie viele Kinder und Jugendliche das genau sind, können wir nicht sagen. Die Mitarbeiter im Gesundheitsamt sind mit der Kontaktnachverfolgung voll und ganz ausgelastet. Da auch noch Einzelfälle zu zählen, ist nicht machbar“, so die Kreissprecherin. Kreisweit seien derzeit 75 Schulen und 14 Kitas betroffen. Die Lage in Herten und auch in Marl sei vergleichbar mit der in Gladbeck.

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Ob die neuen Corona-Regeln dazu führen, dass die Gesundheitsämter weniger Zeit für die Kontaktverfolgung aufbringen müssen, lässt sich nach Ansicht von Svenja Küchmeister noch nicht sagen. „Man muss einfach schauen, wie sich das Infektionsgeschehen durch die neue Verordnung verändert.“

Wie ist die Quarantäne-Regel, wenn mehrere Kinder in einer Klasse infiziert sind?

Es seien im Moment einfach noch zu viele Fragen offen, was das neue Quarantänemanagement angehe. Demnach solle den Gesundheitsämtern ja auch in der neuen Verordnung ein gewisser Spielraum beim Umgang mit der Quarantäneregelung eingeräumt werden. Wenn zum Beispiel mehrere Kinder in einer Klasse, einem Kurs oder einer Kita infiziert sind, sollen Gesundheitsämter „über das einzelne Kind hinaus Anordnungen zur Quarantäne erlassen“. Küchmeister: „Aber was bedeutet mehrere Kinder, sind damit schon zwei Fälle gemeint, oder drei?“

Ungeklärt ist auch, wer das Freitesten der Kinder per PCR-Test übernehmen soll

Die Impfbereitschaft im Kreis

Zur Impfbereitschaft im Kreis Recklinghausen erklärt Kreissprecherin Svenja Küchmeister: „Es gibt Tage, da ist das Impfzentrum in Recklinghausen voll und ganz ausgelastet.“ An anderen Tagen wiederum sei dann kaum etwas zu tun.

Mittlerweile haben im Kreis bereits 1082 Personen die dritte Corona-Impfung (Booster-Impfung) erhalten. Für die Booster-Impfungen sind generell die Hausärzte zuständig. „Wenn aber Leute im Impfzentrum danach fragen, werden sie nicht weggeschickt“, so Küchmeister auf Anfrage.

Insgesamt haben nun 27.365 Menschen im Kreis eine erste Corona-Impfung erhalten. Den vollständigen Impfschutz haben schon 375.503 Menschen.

Ebenfalls mit einem Fragezeichen versehen sei dieser Satz aus der Presseinformation des Landes: „Zur Kontrolle wird bei Auftreten eines Falls in Schulen mit Antigentests die Zahl der wöchentlichen Regeltestungen erhöht. In Angeboten der Kindertagesbetreuung werden neben den regelhaften freiwilligen Selbsttests nach dem Auftreten eines Infektionsfalls Pflicht-Selbsttests eingeführt.“ Doch wie viele Tests genau vorgesehen sein sollen, das werde nicht erwähnt. Darüber hinaus, so Küchmeister weiter, sei auch noch nicht geklärt, wer künftig das Freitesten (per PCR-Test) der Kinder nach fünf Tagen Quarantäne übernehmen soll.

Beim Kreis hoffe man deshalb sehr, dass die Verordnung, wenn sie dann in Recklinghausen vorliegt, detailliert Auskunft über diese Punkte gewährt – und „die Regelung nicht auch noch in den kommenden Wochen in einigen Bereichen nachgeschärft werden muss“.